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30. September 2011

Neue Lebensmittelinformationsverordnung: für lose Ware nur Allergeninformation verpflichtend

Europa bekommt eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung. Am vergangenen Donnerstag wurde der im Juli im Parlament angenommene Kompromiss der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) durch den Ministerrat bestätigt. Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen künftig der Kaloriengehalt, die 6 wichtigsten Nährstoffe, die Verwendung von Schinken- und Käseimitaten sowie Stoffe, die Allergien auslösen können, auf der Verpackung gekennzeichnet sein.

Lose Ware, also nicht vorverpackte Ware oder zum alsbaldigen Verzehr vorverpackte Ware wird mit Ausnahme der Allergeninformation vom Anwendungsbereich der LIMV nicht erfasst. Für Lebensmittel die unverpackt abgegeben werden – wie die Produkte der deutschen Handwerksbäcker – genügt die Bereitstellung von Allergeninformationen. Wie die Betriebe Ihre Kunden zukünftig über Allergene aufklären sollen, liegt in der Entscheidung der Mitgliedsstaaten.

„Wir sind erleichtert, dass es bei einer praxisgerechte Aufklärung der Verbraucher bleibt. Die Etikettierung von loser Ware wäre für Handwerksbetriebe nicht umsetzbar gewesen. Von Bundesministerin Aigner haben wir bereits die Zusage, dass die Umsetzung der Informationspflicht praktikabel bleiben wird“ freut sich Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat sich seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens dafür eingesetzt, Lebensmittel, die ohne Vorverpackung direkt an den Endverbraucher abgegeben werden oder zum alsbaldigen Verzehr vorverpackt werden, aus dem Anwendungsbereich der LMIV auszunehmen.

„Eine Kennzeichnungspflicht für lose oder ausschließlich regional vermarktete Backwaren ginge einseitig zu Lasten des Bäckerhandwerks ohne zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beizutragen. Schließlich können sich die Kunden in unseren Handwerksbäckereien bei den ausgebildeten Fachverkäuferinnen über die Backwaren informieren“, kommentiert RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks den Beschluss.

Pressekontakt:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Peter Becker, Präsident
RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail: zv@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de