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08. September 2014
Neue Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. konnte sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland einigen. Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach ab 1. September 2014 wie folgt:
Im 1. Ausbildungsjahr 450 Euro monatlich brutto
Im 2. Ausbildungsjahr 570 Euro monatlich brutto
Im 3. Ausbildungsjahr 690 Euro monatlich brutto.
Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 30. August 2015 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wird gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären.
Pressekontakt:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Michael Wippler, Präsident
Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de