Direkt zur Hauptnavigation dem Inhalt oder zum Seitenfuß.

News

23. Juli 2015

Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen

Gute Nachrichten für Auszubildende im Baeckerhandwerk

Berlin, 23. Juli 2015. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. konnte sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland einigen. Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach ab 1. September 2015 wie folgt:

 

Im 1. Ausbildungsjahr                   470 Euro monatlich brutto

Im 2. Ausbildungsjahr                   600 Euro monatlich brutto

Im 3. Ausbildungsjahr                   730 Euro monatlich brutto.

 

Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 30. August 2016 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wird gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag rückwirkend zum 01. September 2015 für allgemeinverbindlich zu erklären.

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Michael Wippler, Präsident
Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de