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19. Dezember 2003

Lebensmittelhandwerke weiter meisterpflichtig - Zentralverband begrüßt Entscheidung von Bundestag und Bundesrat

Bad Honnef, 19. Dezember 2003. Die Meisterpflicht für das Bäckerhandwerk bleibt erhalten - das haben Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003 entschieden. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt diese Entscheidung: „Dieses Signal ist wichtig! Für unseren Nachwuchs, für die Zukunftsfähigkeit des Bäckerhandwerks  und für den Verbraucher wurde hier die richtige Entscheidung getroffen “, ist Zentralverbandspräsident Peter Becker überzeugt. „Kombiniert mit einer Regelung, die es Gesellen ermöglicht, nach sechs Jahren einen Betrieb zu gründen, ist diese Handwerksordnung auch im europäischen Zusammenhang zukunftsfähig.“Ursprünglich wollte die Regierungskoalition die Zahl der meisterpflichtigen Berufe von 94 auf nur noch 29 begrenzen und damit die Meisterpflicht für alle Nahrungsmittelgewerke aufheben. Nach der Arbeit des Vermittlungsausschusses zwischen Bund und Ländern verbleiben nun 41 Berufe, darunter Bäcker, Fleischer und Konditoren, in der Anlage A der Handwerksordnung. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks setzte sich seit dem Bekanntwerden der Regierungsabsichten mit Nachdruck dafür ein, dass die Meisterpflicht für das Bäckerhandwerk erhalten bleibt. Denn Qualifikation ist die Grundlage für hohe Qualität und wirtschaftlichen Erfolg. Die langjährige Ausbildung bis hin zur Prüfung als Bäckermeister bleibt daher unverzichtbar. „Von dieser Entscheidung werden die Verbraucher profitieren, denn gute Qualität ist der beste Verbraucherschutz, den es gibt“ weiß Dr. Eberhard Groebel, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes.

Pressekontakt:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel
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