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16. November 2011

Klage eingereicht: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks geht gerichtlich gegen LIDL vor

Nachdem auf die Abmahnung keine Reaktion erfolgte, steht LIDL nun die Klage ins Haus: Nach wie vor vertreibt der Discounter falsch deklarierte Produkte unter den Namen „Roggenmischbrot“, „Mehrkornbrot“ und „Weizenmischbrot“ in seinem Sortiment. Die Quittung für sein wettbewerbswidriges Verhalten bekommt der Konzern am heutigen Mittwoch, den 16. November 2011, wenn ihm die entsprechende Klageschrift auf Antrag des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks zugestellt wird.

„Jeder Wettbewerber muss sich an den geltenden Regeln messen lassen. Nur so hat der Verbraucher eine objektive Vergleichbarkeit. Insofern ist die Rechtslage klar”, kommentiert Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.

Mit der Klage gegen LIDL geht der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks bereits zum zweiten Mal gerichtlich gegen einen großen Lebensmitteldiscounter vor.

„Gleiches Recht für alle. Jeder Handwerksbäcker schafft es, sich bei seinen Brotrezepten an die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches zu halten. Backwarenproduzenten, die dies zu schwierig finden, sollten vielleicht einfach kein Brot verkaufen“, fügt RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, hinzu.

 

Pressekontakt:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Peter Becker, Präsident
RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail: zv@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de