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28. März 2012

Immaterielles Kulturerbe Deutsches Brot – Bäckerhandwerk unterstützt schnelle Ratifizierung des UNESCO-Abkommens

Seit dem 20. April 2006 können „Lebendige kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Können getragen werden“ als immaterielles Welterbe geschützt werden – vorausgesetzt ihr Ursprungsland hat das entsprechende UNESCO-Abkommen unterzeichnet. Mittlerweile sind bereits 142 Staaten beigetreten (Stand: Dezember 2011), die repräsentative Liste der Kulturgüter umfasst aktuell 267 Ausdrucksformen aus allen Weltregionen. Auch der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2011 den Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP auf Ratifizierung des UNESCO-Abkommens angenommen und folgt damit der Empfehlung des Kulturausschusses.

Als Immaterielles Kulturerbe im Sinne des Übereinkommens gelten „Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume“. Dies trifft auf französische Esskultur ebenso zu, wie auf den portugiesischen Fado, den argentinischen Tango – oder auf die Deutsche Brotkultur.

„In den über 1000 Jahren seiner Geschichte hat das Deutsche Bäckerhandwerk eine weltweit unerreichte Vielfalt an Brotsorten entwickelt. Regional unterschiedliche Mehl- und Schrottypen, innovative Backverfahren, außergewöhnliche Zutaten und immer neue, kreative Ideen sorgen für eine einzigartige Fülle in unserem Brotkorb“, freut sich Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.

Das Brotregister des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e.V., in das Handwerksbäcker ihre Brotschöpfungen eintragen können, drückt diese Brotvielfalt in konkreten Zahlen aus und bietet dadurch eine fundierte Grundlage für die Anerkennung des Kulturgutes Brot als immaterielles Weltkulturerbe der UNESCO. Zahlreiche Bäckereien aus ganz Deutschland haben ihre Brotkreationen bereits registriert. Aktuell zählt das Brotregister über 2500 Brotspezialitäten. Dies verdeutlicht, dass bereits eine der wichtigsten Voraussetzungen erfüllt ist, um die Deutsche Brotkultur in die Liste des immaterielles Weltkulturerbe aufnehmen zu können. Was allerdings noch fehlt, ist die Unterschrift der Bundesregierung unter das entsprechende Abkommen.

„Wir stehen sozusagen in den Startlöchern, um den Status als immaterielles Weltkulturerbe für die Deutsche Brotvielfalt zu beantragen. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung des Deutschen Bundestages und wünschen uns, dass Deutschland das Abkommen noch 2012 ratifiziert“,  kommentiert RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.

Anlage:
Pressemitteilung Französisch

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Michael Wippler, Präsident
Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de