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08. Februar 2002

Gesetzentwurf zur Verbraucherinformation gefährdet kleine und mittlere Betriebe des Deutschen Bäckerhandwerks

Bad Honnef, 8. Februar 2002. Deutschlands Bäcker protestieren gegen den neuen Gesetzentwurf zur Verbraucherinformation. Darin bleibt nach Auffassung des Zentralverbandes vollkommen unberücksichtigt, dass es im ureigensten Interesse der Bäcker liegt, dem Verbraucher nicht nur höchste Qualität zu liefern, sondern ihm alle verbraucherrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Produktqualität und berufliche Qualifikation betrachten die Bäcker als einen besonderen Ausweis ihrer Kunden- und Verbraucherfreundlichkeit. Die Betriebe sind stolz auf das Vertrauen, das ihnen der Verbraucher entgegenbringt, ein Vertrauen, das ganz besonders im Lebensmittelhandwerk buchstäblich lebensnotwendig ist. Dazu Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks: "Wir begrüßen diese gemeinsame Interessenlage unserer Kunden und unserer Betriebe. Gerade deshalb lehnen wir die viel zu weitgehenden Überlegungen des Gesetzentwurfs ab. Ich sehe darin das in Paragraphen gegossene Misstrauen, das sich unser Bäckerhandwerk mit allem Nachdruck verbittet."

In dem vom Bundesministerium für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf sollen Lebensmittel-Betriebe verpflichtet werden, Behörden und Verbraucher mit einer großen Informationsmenge förmlich zu überschütten. Würde das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet, müssten Bäckereien Betriebsgeheimnisse wie Herstellungsverfahren und Rezepturen der Öffentlichkeit und damit auch den Wettbewerbern preisgeben. Gleichzeitig würde den Handwerkern ein bürokratischer Aufwand zugemutet, den vor allem kleine und mittelständische Betriebe nicht leisten können. Dadurch würde die Konzentration auf den Backwarenmarkt nachhaltig beschleunigt, was nicht im Interesse der Verbraucher steht. Becker sprach sich daher in einem Brief an den Parlamentarischen Staatssekretär Matthias Berninger in scharfer Form gegen den Entwurf aus.

Gleichzeitig beurteilt Becker die geplanten Informations- und Durchgriffsrechte der Aufsichtsbehörden als überzogen und nicht praxistauglich: "In unseren Betrieben werden täglich bis zu 400 unterschiedliche Produkte nach eigenen Rezepturen frisch hergestellt und verkauft. Diese Individualität zeichnet gerade das mittelständisch strukturierte Bäcker- und Konditorenhandwerk aus." Gemäß § 3 des Gesetzentwurfs würden die Betriebe verpflichtet, den Behörden alle "Daten über Beschaffenheit, Zustand, Herstellung, Herstellungsverfahren, Behandlung und Handhabung" der hergestellten Lebensmittel zu Verfügung zu stellen. Individuelle Rezepturen und Herstellungsmethoden würden damit öffentlich zugänglich. "Eine derartige Regelung hat mit Verbraucherschutz nichts zu tun. Sie verursacht vielmehr eine nicht hinzunehmende Schwächung der kleineren und mittleren Betriebe im harten Wettbewerb, die existenzgefährdend sein kann", warnt Becker.

Dr. Eberhard Groebel, Verbands-Hauptgeschäftsführer kritisiert die stetig wachsende Zahl der Vorschriften und Gesetze "Schon heute müssen Bäckereibetriebe über 220 Gesetze und Vorschriften beachten. Diese zahlreichen Einschränkungen und bürokratischen Aufgaben belasten das Handwerk stärker als industrielle Großbetriebe. Den Bäckern ist die Umsetzung des Entwurfs mit seinen zusätzlichen wettbewerbsverzerrenden Wirkungen nicht zuzumuten."

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