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20. Juli 2012

Erfolg für das Bäckerhandwerk: BMF kippt Steuerforderungen für Lebensmittelspenden an Bedürftige

In letzter Zeit sind einzelne Finanzämter dazu übergegangen, Umsatzsteuer auf Backwaren zu erheben, die von Bäckereien als Spenden an die örtlichen Tafeln abgegeben werden. Diese neue Praxis der Finanzämter führte in vielen Betrieben zu erheblicher Verunsicherung.

Am 20.Juli 2012 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hierzu Klarheit geschaffen und entschieden, dass bei Lebensmitteln, deren Haltbarkeit abläuft, der Wert nach Ladenschluss regelmäßig 0 Euro betragen soll, so dass keine Umsatzsteuer anfällt. Das BMF will nun mit den Ländern eine gemeinsame Sichtweise in vorgenanntem Sinne abstimmen.

Zuvor hatten sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wegen des Themas an das BMF gewandt.

„Wir freuen uns über diese Wendung. Sie stellt einen Erfolg für das Deutsche Bäckerhandwerk dar. Von ihr profitieren nicht zuletzt aber auch die Tafeln und die Bedürftigen. Wir erwarten, dass sich die Länder der Sichtweise des BMF nun sehr rasch anschließen, damit die um sich greifende Verunsicherung rasch beendet werden kann“ begrüßt Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. die Entscheidung des BMF.

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Michael Wippler, Präsident
Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de