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22. August 2011
Deutsches Bäckerhandwerk mahnt LIDL ab: „Wettbewerbswidrige Verbrauchertäuschung“
Ähnlich wie Aldi Süd verstößt auch LIDL bei der Kenntlichmachung der prozentualen Angaben der Getreide- und Saatengehalte gegen die Leitsätze des deutschen Lebensmittelbuches für Brot und Kleingebäck. Betroffen sind insbesondere Misch- und Mehrkornbrote. Die Quittung dafür bekam die Handelskette am 19.08.2011, als die entsprechende Abmahnung zugestellt wurde. LIDL verwendet bei den beanstandeten Broten offizielle Verkehrsbezeichnungen wie beispielsweise „Roggenmischbrot“. Allerdings stimmen die angegebenen Getreidemengen nicht mit den in den Leitsätzen geforderten überein.
„Mit dieser Abmahnung setzen wir ein Zeichen für fairen Wettbewerb und Qualität. Wenn ein Brot als Roggenmischbrot angepriesen wird, kann der Kunde auch ein Roggenmischbrot nach den Vorgaben der Leitsätze erwarten.“ kommentiert Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.
„Beim Handwerksbäcker bekommt man unter der Bezeichnung „Roggenmischbrot“ ein Brot, das mindestens 51% Roggenmehl enthält. Bei Aldi Süd und LIDL stellt der Kunde nun fest, dass das Roggenmischbrot wesentlich weniger Roggenmehl enthält. Dies widerspricht dem Sinn der Leitsätze. Wenn man lose und unverpackte Ware zum Verkauf anbietet, dann muss man sich auch an die dafür geltenden Regeln halten, damit eine objektive Vergleichbarkeit gegeben ist. Ansonsten ist das Verbrauchertäuschung“, betont RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.
Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches liefern für Hersteller, amtliche Lebensmittelüberwacher, aber auch für Verbraucher aussagekräftige Beschreibungen von Lebensmitteln. Für das Bäcker- und Konditorenhandwerk dienen sie als Grundlage für die eigenen Qualitätsansprüche, bieten den Handwerksbetrieben Sicherheit gegenüber den Lebensmittelüberwachern und sorgen für einen fairen Wettbewerb. Aufgrund der allgemeinen Zustimmung haben die Leitsätze den Charakter eines Sachverständigengutachtens von besonderer Qualität und sind daher eine wichtige und wertvolle Auslegungshilfe im Falle von Rechtsstreitigkeiten über die Verkehrsauffassung eines Lebensmittels.
Pressekontakt:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Peter Becker, Präsident
RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail: zv@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de
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Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
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