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06. September 2002

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks lehnt die "kalte Abgabenerhöhung" durch die Sozialversicherungsträger als unzumutbar ab

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks protestiert gegen Pläne der Sozialversicherungsträger, Abgaben zu erheben für bereits pauschal besteuerte Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Dazu gehören z. B. das Überlassen von Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber, Dienst- und Werkswohnungen, Arbeitgeberdarlehen und pauschalierte Überstundenvergütungen.

Zentralverbandspräsident Peter Becker: "Künftig sollen die Mitarbeiter unserer Bäckereibetriebe und der Arbeitgeber für die Arbeitskleidung, die ihnen vom Betrieb zur Verfügung gestellt wird, sozialabgabenpflichtig werden. Das gleiche gilt für eine kostengünstige Wohnung im Hause des Arbeitgebers – eine Regelung, die nicht nur im Bäckerhandwerk, sondern auch in anderen Handwerksberufen heute noch häufig anzutreffen ist. Hier sollen Vergünstigungen, die unseren Mitarbeitern aus der sozialen Verantwortung des Unternehmens heraus eingeräumt werden, auf kaltem Wege sozialversicherungspflichtig werden. Wir fordern Gesetzgeber und Bundesregierung dringend auf, der willkürlichen Interpretation von höchstrichterlichen Entscheidungen durch klare gesetzgeberische Festlegungen entgegenzutreten."

Auslöser für die Pläne der Sozialversicherungsträger sind Urteile des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 07. Februar 2002, in denen entschieden wurde, dass die geldwerten Vorteile für "freie oder verbilligte Flüge" sowie für "kostenlose Kontoführung" als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zu werten und demzufolge sozialversicherungspflichtig seien.

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger wollen daraus herleiten, dass nicht nur die in den Urteilen entschiedenen Sachverhalte abgabepflichtig sind, sondern künftig sämtliche Entgeltbestandteile, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum oder unabhängig von einer konkreten Arbeitsleistung gewährt werden. Laut ihrer Planung soll die neue Belastung zum 01. Januar 2003 in Kraft treten.

Präsident Peter Becker: "Die geplante Ausweitung der Sozialabgabenverpflichtung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber stellt einen eklatanten Widerspruch zu den ständigen politischen Beteuerungen dar, endlich die überzogene Steuer- und Abgabenlast und damit die viel zu hohen Lohnzusatzkosten zu senken. In diesem Sinne haben wir den Bundeskanzler sowie den bayerischen Ministerpräsidenten und den Vorsitzenden der Unions-Bundestagsfraktion um Unterstützung gebeten."

Pressekontakt:
Dr. Eberhard Groebel, Hauptgeschäftsführer
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Tel.: 02224 / 7704-0

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