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11. Mai 2005

Bäckerhandwerk kritisiert geplante Gesetzesänderung zur Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Bad Honnef, 11. Mai 2005. Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, kritisiert die Absicht der Bundesregierung, die Fälligkeit für Sozialversicherungsbeiträge vorzuziehen. Die geplante Änderung würde die 17.200 Handwerksbäckereien mit unzumutbaren Kosten belasten.

Um die Liquidität der Sozialkassen kurzfristig zu erhöhen, sollen Unternehmen ab 2006 die Beiträge zur Sozialversicherung zwei Wochen früher bezahlen. Die vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagene Gesetzesänderung ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Dazu Peter Becker: „Wieder einmal legt die Regierung einen Vorschlag vor, der zwar möglicherweise den Sozialversicherungsträgern eine kurzfristige Mehreinnahme sichert, dafür aber unsere Betriebe mittel- und langfristig vor unüberwindliche Probleme stellt. Handwerksbäcker beginnen mit der Herstellung ihres Sortiments bereits spät in der Nacht und produzieren oft bis zum Nachmittag. Auf Grund produktionsbedingt kurzer Personalplanungszeiten steht erst am letzten Tag eines Monats fest, wie viele Stunden die Angestellten de facto beschäftigt waren, inklusive der zu berücksichtigenden Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge. Eine Folge des Regierungsvorschlages wäre, dass sämtliche 17.178 in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbäckereien mit rund 280.000 Mitarbeitern vorab Sozialversicherungsbeiträge abführen müssten, ohne dass die genaue Lohnhöhe feststeht, geschweige denn die der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge zu Grunde liegende Berechnungsgrundlage. Deshalb müssten diese Betriebe im Folgemonat eine Nachberechnung durchführen. Statt wie bisher 12 wären dann 24 monatliche Abrechnungen notwendig – mit dem entsprechenden finanziellen Mehraufwand! In unseren Betrieben macht sich mittlerweile tiefe Resignation darüber breit, dass von verantwortlicher politischer Seite immer neue Belastungen erdacht werden, als deren Folge der von der Bundesregierung ständig in Aussicht gestellte wirtschaftliche Aufschwung jeden realen Hintergrund verliert.“

In einem Brief fordert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks die zuständige Ministerin Ulla Schmidt (SPD) auf, ihren unsinnigen Vorschlag zurück zu ziehen. “Wir befürchten, dass sich in Verbindung mit dem zwangsläufigen Liquiditätsabzug bei den Betrieben ein zusätzlicher finanzieller und auch arbeitszeitlicher Aufwand ergibt, der viele Betriebe darüber nachdenken lässt, warum in diesem Land die Sicherung bestehender und die Bereitstellung neuer Arbeitsplätze mit immer neuen Behinderungen verbunden werden soll“, so Becker.

Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel warnt: „Sollte die Regierung die vorgeschlagene Gesetzesänderung umsetzen, ist es den Betrieben objektiv unmöglich, die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip, wonach der Gesetzgeber nur solche Regelungen erlassen darf, die von den Betroffenen auch tatsächlich erfüllt werden können.“

Pressekontakt:
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Andrea Knaden, Daniela Kinkel, Diana Kohzer
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