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News

05. Juni 2013

Bäckerhandwerk erhöht Ausbildungsvergütungen

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. konnte sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland einigen. Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach um bis zu 11,7 %. Sie beträgt ab 1. September 2013 monatlich brutto

im 1. Ausbildungsjahr            430 Euro,
im 2. Ausbildungsjahr            550 Euro,
im 3. Ausbildungsjahr            670 Euro.

Am 28. Mai 2013 wurde der neue Tarifvertrag von den Tarifvertragsparteien unterzeichnet. Er kann erstmals zum 30. August 2014 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wird gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären.

„Im Zuge des demographischen Wandels und einsetzenden Fachkräftemangels sind gute Ausbildungsleistungen der Ausbildungsbetriebe eine wichtige Voraussetzung, um Personal und Fachkräfte im Bäckerhandwerk zu halten und zu binden. Eine angemessene Ausbildungsvergütung stellt dabei einen wichtigen Faktor für junge Leute dar, eine qualifizierte Ausbildung im Bäckerhandwerk zu beginnen“, begrüßt Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e.V., den neuen Tarifabschluss.

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Michael Wippler, Präsident
Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de