Direkt zur Hauptnavigation dem Inhalt oder zum Seitenfuß.

News

19. Dezember 2016

Ausnahme der Nährwertdeklaration fürs Bäckerhandwerk - Bundesregierung bestätigt Auffassung des Zentralverbandes

Berlin, 19.12.2016 Seit dem 13.12.2016 gilt die Pflicht zur Angabe bestimmter Nährwerte nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, LMIV). Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte sich seit Jahren stark dafür eingesetzt, hier eine Ausnahme für handwerklich produzierende Bäckereien zu erreichen, was durch eine Vorschrift in Anhang V Nr. 19 LMIV erreicht wurde. Während gerade im vergangenen Jahr vielfach Uneinigkeit über die Auslegung dieser Ausnahme bestand (s. auch Pressemitteilung des Zentralverbands vom 11. November 2016), blieb der Zentralverband bei seiner Position, die nach seiner Meinung auch dem Willen des europäischen Gesetzgebers widerspiegelt: Das Handwerk ist von der Nährwertdeklarationspflicht ausgenommen.

Nunmehr bestätigt auch die Bundesregierung anlässlich des Geltungsbeginns der Deklarationspflicht auf ihrer Seite diese Auffassung und schreibt:

„[…] Einige Lebensmittel sind von der Nährwertkennzeichnung ausgenommen. […] Auch verpackte Lebensmittel, die unmittelbar vom Hersteller an die Verbraucher verkauft werden, zum Beispiel Adventsplätzchen von einer Konditorei, brauchen keine Nährwertkennzeichnung.“

(https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12/2016-12-08-lebensmittelkennzeichnung.html)

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Daniel Schneider, zeigt sich sichtlich zufrieden: „Endlich ringt sich die Politik zu dieser seit langem geforderten Klarstellung durch. Sie zeigt, dass als Voraussetzung der Direktverkauf vom Hersteller an den Verbraucher, wie er im Bäckerhandwerk typisch ist, ausschlaggebend ist und nicht die Filial- oder Mitarbeiterzahl. Von letzterem findet sich auch weit und breit nichts in der Verordnung.“ Auch Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, kommentiert: „Es freut mich sehr, dass unsere Auffassung auch von offizieller Seite geteilt wird. Die Angabe von Nährwerten innerhalb enger Toleranzgrenzen ist für eine handwerklich produzierende Bäckerei – vor allem über mehrere Chargen hinweg – auch schlichtweg nicht möglich. Die Ausnahme von der Pflicht ist ein wichtiger Schritt zum geforderten Bürokratieabbau und damit zum Erhalt unserer Handwerksbetriebe.“

Anmerkung: Am 22.12.2016 hat die Bundesregierung den Text der o.g. Meldung geändert. Anstelle der von uns zitierten Passage befindet sich dort nun folgende Aussage:

"Des Weiteren können Lebensmittel von der Nährwertkennzeichnung befreit werden, die direkt und nur in kleinen Mengen vom Hersteller oder über lokale Einzelhandelsgeschäfte an den Endverbraucher abgegeben werden."

Die neue Formulierung gibt somit größtenteils den Wortlaut der LMIV wieder, ohne ein konkretes Beispiel zu nennen.

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Michael Wippler, Präsident
Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de