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ZV-Empfehlungen zur Anzeige und Beantragung von Kurzarbeit
- Lassen Sie sich bei der Anzeige und Beantragung von Kurzarbeit helfen! Bitten Sie Ihren Steuerberater, Ihnen bei der notwendigen Anzeige der Kurzarbeit und dem Antrag zu helfen. Er kennt das Verfahren und hat in der Regel einen Großteil des benötigten Zahlenmaterials griffbereit.
- Die Bundesagentur für Arbeit erklärt das aktuell gültige Antragsverfahren sehr anschaulich auf Ihren Internetseiten in mehreren Videos. Insgesamt dauern diese Videos etwa 22 Minuten. Nehmen Sie sich die Zeit, diese anzuschauen. Das dürfte die spätere Anzeige/Antrag vereinfachen: https://www.arbeitsagentur.de/unterneh-men/finanziell/kurzarbeitergeld-video
- Eine wirklich gute Ausfüllerklärung für die notwendigen Formulare finden Sie hier: https://www.vbw-bayern.de/vbw/ServiceCenter/Corona-Pandemie/Kurzarbeitergeld/Ausfüllhilfe-zum-Antrag-für-Kurzarbeitergeld.jsp
- Nutzen Sie das Online-Antragsverfahren der Bundesagentur für Arbeit. Dies verspricht einen Zeitvorteil: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall