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“Sonne” wird teurer

Bereits in den 70er Jahren ließ sich die Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH, Mitglied der Bäcker-Innung München und Landsberg, die Begriffe „Sonne“ und „Pfister-Sonne“ als Wortmarke schützen. Später kamen noch weitere Abwandlungen und Kombinationen mit dem Wort „Sonne“ hinzu. Durch die Eintragung der Wortmarken beim Deutschen Patent- und Markenamt dürfen andere Unternehmen ihre Brote nicht mehr als „Sonne“ oder mit einem Namen bezeichnen, der das Wort „Sonne“ enthält. Die Hofpfisterei verteidigt seit vielen Jahren ihre Markenrechte und mahnt auch Innungsbetriebe erfolgreich ab.

Hierauf haben wir, die Landesinnungsverbände und die Innungen regelmäßig und wiederholt hingewiesen. Dennoch gibt es immer wieder Bäckereien, die ein Brot „Sonne“ oder ähnlich nennen (z. B. „Vollkornsonnenbrot“). Findet die von der Hofpfisterei beauftragte Anwaltskanzlei das heraus, mahnt sie kostenpflichtig ab.

Höhere Anwaltskosten und weiterer Schadenersatz drohen

Nun nimmt die Hofpfisterei bzw. ihre Anwaltskanzlei einen höheren Gegenstandswert als bisher an und fordert die Erstattung von Anwaltskosten von über 3.000 Euro. Bisher wurden noch niedrigere Anwaltskosten geltend gemacht. Zudem fordert sie inzwischen regelmäßig Auskunft darüber, wie viele Brote mit dem verbotenerweise verwendeten Namen verkauft wurden. In einem zweiten Schritt könnte die Münchner Innungsbäckerei weiteren Schadenersatz geltend machen.

Wir empfehlen unseren Innungsbäckern ganz dringend, Brotbezeichnungen, die das Namensrecht der Hofpfisterei verletzen, umgehend zu ändern und diese Namen auch nicht mehr zu bewerben. Das schließt auch die Internetseite ein – auch Seiten, die nicht mehr aktiv aufgerufen, aber über Suchmaschinen noch gefunden werden können. Im Streitfall kann man sich auch nicht darauf berufen, dass man z. B. gerade erst neue Werbeflyer gedruckt hat oder anderes Werbematerial erst aufbrauchen möchte.