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Meldungen Steuerrecht

Steuerrecht

QR-Code auf Kassenbon genügt

Die geänderte Kassensicherungsverordnung und damit eine Neuerung bei den Belegangaben ist in Kraft getreten. Bislang mussten auf dem Kassenbon verschiedene Informationen aufgeführt werden, die nur für die Prüfung durch die Finanzverwaltung relevant sind. Diese Angaben können ab sofort ausschließlich mittels eines QR-Codes auf dem Kassenbon angegeben werden. Der Kassenbon wird dadurch um mehrere Zentimeter kürzer. 

Ganz ohne Papierbon geht es mit der Lösung, für die sich der Zentralverband eingesetzt hatte: Wenn die Kasse dem Kunden auf einem Display einen QR-Code anzeigt, kann er sich den Bon ganz einfach herunterladen. Anders als zu Beginn der Einführung der Bonpflicht muss das Verkaufspersonal dabei nicht prüfen, ob der Kunde den elektronischen Bon tatsächlich heruntergeladen hat.  

ZDH-Handreichung zur Kassenführung aktualisiert 

Der ZDH hat seine Handreichung „Kassenführung – Neuregelung zum 1.1.2020“ aktualisiert. Die Handreichung soll einen Überblick darüber geben, welche Anforderungen die Neuregelungen beinhalten. Ergänzt werden die Ausführungen durch Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in der Praxis.

Stand: 10.September 2021