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Plastiktütenverbot kommt ab 2022

Der Bundestag hat am 26.11.2020 dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes zugestimmt. Danach gilt ab dem 1. Januar 2022 ein Verbot von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. Darunter fallen die üblichen Plastiktüten im Lebensmitteleinzelhandel.

Das Verbot betrifft damit auch viele Plastiktüten, die im Bäckerhandwerk verwendet werden. Ausgenommen sind dickere Plastiktüten, die vor allem als Mehrwegplastiktüten verwendet werden sowie die dünneren Hemdchenbeutel.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat sich zusammen mit seinem Dachverband ZDH bereits im vergangenen Jahr für eine Verlängerung der Übergangfrist stark gemacht. Ursprünglich war für das Aufbrauchen noch vorhandener Tüten eine Frist von maximal 6 Monaten vorgesehen. Wenn der Bundesrat dem Gesetzentwurf nun ebenfalls zustimmt, beträgt die Übergangszeit rund 12 Monate, also bis Januar 2022.

Wir empfehlen allen Innungsbäckern, von ihren Lieferanten bereits ab sofort nur noch Plastiktüten zu beziehen, die auch ab 2022 verwendet werden dürfen und darauf zu achten, Altbestände restlos aufzubrauchen.


Stand: 11.12.2020