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Lebensmittelrecht
Obergrenze für Transfette in Lebensmitteln beschlossen
Die Europäische Kommission hat eine Obergrenze für den Einsatz von industriellen Trans-Fettsäuren (TFA) in Lebensmitteln für den Einzelhandel festgelegt. Seit dem 2. April 2021 dürfen Produkte nicht mehr als 2 % dieser als schädlich geltenden Fettsäuren enthalten. Betroffen sind allerdings keine Lebensmittel, in denen TFA von Natur aus enthalten sind, wie beispielsweise Milch, Butter oder Fleisch.
Die deutschen Pflanzenölraffinerien minimieren Transfette bereits seit 2012 erfolgreich, indem sie auf teilgehärtete Fette verzichten. Stattdessen setzen sie auf Pflanzenölmischungen aus voll- sowie ungehärteten Ölen.
Nach unserer Wahrnehmung unterschreiten die im Bäckerhandwerk verwendeten Rohstoffe den neuen Grenzwert deutlich. Jeder Bäcker sollte jedoch die Spezifikation seiner Rohstoffe zur Sicherheit überprüfen.
Stand: 19.05.2021