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Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen
In unserem Sondernewsletter vom 18.Juni 2021 hatten wir darüber informiert, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Entwurf zur Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vorgelegt hat. Dieser Entwurf wurde am 23.Juni 2021 ohne weitere Änderungen vom Bundeskabinett beschlossen. Die novellierte Verordnung tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft und löst dann die aktuell bis zum 30.Juni 2021 geltende Fassung der Corona-ArbSchV ab. Sie wird nach derzeitigem Stand bis zum 10.September 2021 in Kraft bleiben.
Die wesentlichen Inhalte der neuen Verordnung – auch zur Maskenpflicht – finden Sie in unserem Newsletter-Beitrag „Ende der Homeoffice-Pflicht ab Juli“ vom 18.06.2021 dargestellt.
Strengere landesrechtliche und/oder kommunale Regelungen, die über die Corona-ArbSchV hinausgehen, gehen dieser vor und sind weiterhin zu beachten.
Stand: 28.Juni 2021