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Meldungen Arbeits- und Sozialrecht

News zum Coronavirus

Neues zum Arbeitsschutz

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat unter Mitwirkung des Zentralverbandes eine neue speziell für Backbetriebe erstellte Arbeitsschutz-Broschüre „Branche Backbetriebe“ erstellt, die eine wertvolle Hilfestellung bei allen Aufgaben zum Arbeitsschutz bietet. Sie richtet sich an alle kleinen und mittelständischen Unternehmen des Bäcker- und Konditorenhandwerks mit ihren angegliederten Bereichen wie beispielsweise Verkauf, Service und Instandhaltung und ersetzt ihren Vorgänger „Arbeiten in Backbetrieben“ (DGUV Regel 110-004, vormals BGR/GUV-R 112).

Die Broschüre fasst alle maßgeblichen Informationen und Anforderungen zum Arbeitsschutz aus den einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln sowie dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger zusammen. Aufbau und Inhalt orientieren sich an den branchentypischen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten - dem Produktionsablauf folgend bis zum Verkauf und unter besonderer Berücksichtigung des Unfall- und Belastungsgeschehens. Mit einer praxisnahen Sprache und treffenden Beispielbildern werden „Gute-Praxis“ und Gefährdungssituationen dargestellt. Beispielhafte und konkrete Präventionsmaßnahmen beschreiben praktikable Lösungen für Gefährdungen und Belastungen – eine gute, direkt umsetzbare Grundlage für die notwendige Gefährdungsbeurteilung.

Die Broschüre soll allen Unternehmern, Beschäftigten, Sicherheits- und Gesundheitsschutzakteuren künftig wesentliche Leitlinie und Hilfestellung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Arbeitsschutzverpflichtungen sein.

Die DGUV Regel 110-004 „Branche Backbetriebe“ finden Sie im Anhang als pdf-Dokument.

 

Überarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht

Seit August 2020 schreibt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bundesweit vor, welche Maßnahmen Arbeitgeber zu ergreifen haben, um ihre Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus bei der Arbeit zu schützen. Die Corona-Verordnungen der Länder regeln dagegen den allgemeinen Gesundheitsschutz der Bevölkerung, also auch der Kunden.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat nun auf ihrer Internetseite die überarbeitete Version der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vorab veröffentlicht. Sie ist unter folgendem Link abrufbar.

Für das Bäckerhandwerk sind besonders folgende Änderungen relevant:

  • Höhe der Abtrennung zwischen Arbeitsplätzen (Plexiglaswände): beide sitzen = 1,5 m; einer steht und einer sitzt = 1,8 m; beide stehen = 2 m
  • Breite der Abtrennung: Bewegungsradius der Personen beiderseits der Abtrennung plus 30 cm Aufschlag
  • Die Abtrennungen müssen nicht mehr täglich gereinigt werden, sondern nur bei Kontamination.
  • Der Lüftungsrechner der BGN (link) wird nun ausdrücklich als Berechnungsmethode für rechtzeitiges Lüften erwähnt.
  • Umluftventilatoren dürfen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin verwendet werden.
  • Gesichtsvisiere sind kein ausreichender Ersatz für Mund-Nasen-Bedeckung
  • Weitere Aktualisierungen betreffend RLT-Anlagen.

 

Stand: 15.01.2021