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Mehrwertsteuer für Bäcker-Gastro runter
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Mehrwertsteuer für Speisen im Vor-Ort-Verzehr der Gastronomie auf 7 % abzusenken. Die Regelung gilt befristet bis zum 30. Juni 2021. Sie gilt auch für die Bäckergastronomie und Konditorei-Cafés.
Das ist ein wesentliches Ergebnis der etwa achtstündigen Kabinettssitzung in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Bisher gilt für Speisen, die in der Gastronomie verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 %. Er wird für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 auf 7 % gesenkt.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat sich vehement für eine solche Senkung eingesetzt:
- Präsident Michael Wippler hat sich zusammen mit über 190 anderen prominenten Personen aus der Gastronomiebranche von Sterne- und Fernseh-Köchen über Zulieferer und Ausstatter bis zu Herausgebern von Food-Magazinen in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin gewandt.
- Begleitend wurde die Online-Petition #restartgastro eingelegt, die bereits über 11.000 Personen unterstützen. Gleich anschließen! https://www.openpetition.de/petition/online/restartgastro-perspektiven-fuer-einen-achtsamen-neustart-der-gastronomie-schaffen#petition-main
- Der Zentralverband hat sich mit einer Pressemitteilung an die Publikumspresse gewandt und auf die schwierige Situation im Bäckerhandwerk hingewiesen.
- Hierüber berichteten die BILD-Zeitung auf Seite 1 der heutigen Ausgabe, die heute-Nachrichten des ZDF und viele andere Medien.
- Zusammen mit dem Deutschen Fleischerverband dem Deutschen Konditorenbund und den anderen Verbänden der Arbeitsgemeinschaft Lebensmittelhandwerk hat der Zentralverband Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier persönlich angeschrieben.
Alle genannten Schreiben können Sie unter den unten angegebenen Links herunterladen.
Zentralverband fordert weiterhin Öffnung der Bäcker-Gastronomie
Neben einer zumindest befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer hat sich der Zentralverband auch für eine baldige Öffnung der Vor-Ort-Gastronomie eingesetzt. Die Innungsbäcker verzeichnen erhebliche Umsatzeinbußen durch die Schließung der Gastronomie. Die Senkung der Mehrwertsteuer wird sich erst dann positiv auf die Lage der Betriebe auswirken, wenn die entsprechenden Gastronomieumsätze auch gemacht werden dürfen.
Der Zentralverband fordert daher weiterhin eine baldige Öffnung der Vor-Ort-Gastronomie. Zusätzlich sind weitere Maßnahmen zur Ausstattung der Betriebe mit Liquidität erforderlich. Der ZV schließt sich damit der Forderung des DEHOGA zur Schaffung eines Rettungsfonds für die Gastronomiebetriebe an.
Wir haben gezeigt, dass wir mit unserer gemeinsamen Arbeit von Zentralverband, Landesinnungsverbänden, Innungen und jedem einzelnen Innungsbäcker bei der Politik viel für unserer Bäckerhandwerk erreichen können.
Details zu der Absenkung der Mehrwertsteuer werden voraussichtlich in einem Schreiben des Bundesfinanzministerium mitgeteilt werden, das in den kommenden Tagen zu erwarten ist.
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Nachtrag vom 24.04.2020
Uns erreichen auf diese Meldung viele Nachfragen, u.a. ob der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auch für Getränke gelten wird.
Diese Frage kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Für die Absenkung der Mehrwertsteuer ist voraussichtlich eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes erforderlich. Zudem wird das Bundesfinanzministerium erfahrungsgemäß die Details in einem gesonderten Schreiben erläutern. Erst wenn diese beiden vorliegen, kann verbindlich gesagt werden, wie die Absenkung erfolgt.
Der Koalitionsausschuss hat sich darauf geeinigt, die „Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie“ zu senken. Aus Gründen der Gesetzessystematik ist aber eher zu erwarten, dass der ermäßigte Steuersatz für die gesamte Dienstleistung inklusive der Getränke gelten wird.