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Mehrwegpflicht lässt viele Fragen offen

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. hat einen Fragen-und-Antworten-Katalog (F&A-Katalog) zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht nach §§ 33, 34 Verpackungsgesetz veröffentlicht. Der F&A-Katalog liefert Erläuterungen und sachliche Klarstellungen zu den neuen rechtlichen Anforderungen. Er hilft den Betrieben, die Vorgaben richtig umzusetzen, auch im möglichen Streitfall mit Behörden. Der F&A-Katalog wurde mit Unterstützung des Zentralverbandes erstellt und berücksichtigt die besonderen Belange des Bäckerhandwerks.

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes wurde für die Anbieter von Lebensmitteln zum Sofortverzehr oder zum Mitnehmen die Pflicht geschaffen, auch Mehrwegalternativen anzubieten. Von der Pflicht sind lediglich kleine Verkaufsstellen ausgenommen, die allerdings vom Kunden mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllen müssen.

Das Verpackungsgesetz ist bezüglich der Pflichten in Teilen leider nicht ausreichend klar formuliert. Es werden eine Reihe von Fragen aufgeworfen, da die Komplexität der Praxis und Vielfalt des Angebots- und Abgabeformen nicht zureichend berücksichtigt wurde. Hier hilft der F&A-Katalog. 

 

Stand: 13.August 2021