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Mehr Tests und Impfungen zur Krisenbewältigung
Flankierend zu den seit Wochen laufenden Impfmaßnahmen, die deutlich langsamer als erhofft verlaufen, soll es in der Bevölkerung zu mehr Tests auf das Corona-Virus geben. Die Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben daher in der Schalte vom 3. März 2021 u.a. festgestellt, dass die Unternehmen ihren in Präsenz arbeitenden Beschäftigten mindestens einen Corona-Test pro Woche anbieten sollen. Um eine vom Bundeskanzleramt konkret in Aussicht gestellte gesetzliche Verpflichtung abzuwenden, hat der ZDH zusammen mit anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft am 9. März einen Appell herausgegeben, ihren Beschäftigten regelmäßig Selbsttests, und wo dies möglich ist, Schnelltests anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen.
Selbsttests für die Beschäftigten stehen mittlerweile in ausreichendem Maße zur Verfügung und kosten im Großhandel zwischen 2,50 und 5,00 Euro/Stück (gestaffelt nach Abnahmemenge). Selbsttests können einen unentdeckten Ausbruch im Betrieb verhindern, der Produktion und einzelne Filialen für mehrere Wochen lahmlegen könnte. Großflächige Testungen können zudem in der Pandemie-Bekämpfung ein geeignetes Mittel sein, die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen, indem Infektionen früh aufgedeckt und so größere Corona-Ausbrüche verhindert werden können.
Die Umsetzung geht dabei mit organisatorischen und finanziellen Herausforderungen für die Betriebe einher und es ist aus unserer Sicht wichtig, dass die freiwilligen Testungen nicht die Betriebsabläufe stören. Da wir in diesen freiwilligen Maßnahmen einen probaten Weg sehen, eine gesetzliche Testpflicht zu verhindern, ermuntern wir die Betriebe, nach ihren Möglichkeiten den Mitarbeitern den Zugang zu Selbsttest zu ermöglichen und eine Regelung finden, wo und wie die Tests durchgeführt werden.
Unabhängig von solchen freiwilligen Testangeboten der Arbeitgeber an ihre Beschäftigten sehen Verordnungen in einzelnen Bundesländern für bestimmte Konstellationen teilweise Testpflichten vor, so etwa in Sachsen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie über Ihren Landesinnungsverband.
Weitere Informationen, auch zu arbeitsrechtlichen Aspekten rund um das Thema Tests, können Sie der beigefügten FAQ-Liste entnehmen. Diese FAQs werden laufend aktualisiert und stehen auf der Internetseite des ZV zur Verfügung.
Ausblick
Die Kosten für die Tests sind nach derzeitigem Stand vom Arbeitgeber zu tragen. Der ZV hat und wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Kosten durch den öffentlichen Haushalt übernommen werden. Da mit den Tests die Verantwortung für die Eindämmung der Pandemie teilweise auf die Wirtschaft verlagert wird, muss darauf geachtet werden, dass dies nicht zu übermäßigen finanziellen und bürokratischen Belastungen für die Betriebe führt.
Die Bundesregierung ist daran interessiert zu erfahren, in welchem Umfang der o.g. Verbändeappell seitens der Betriebe angenommen und umgesetzt wird. Um hierzu einen Überblick zu erhalten, bitten wir Sie, uns per E-Mail an berg@baeckerhandwerk.de Beispiele von Unternehmen oder Organisationen mitzuteilen, die entsprechende Tests für Ihre Mitarbeiter anbieten und wie dies erfolgt.
Stand: 23.03.2021