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Kundeneigene Behältnisse weiter erlaubt
Bäckereien dürfen auch weiterhin zubereitete Speisen zum Mitnehmen verkaufen. Das gilt sowohl für Kuchen, Torten und belegte Brötchen, als auch für ganze Gerichte wie Suppen, Aufläufe oder andere, die viele Bäckereien ihren Kunden bisher häufig als Mittagstisch angeboten haben.
Viele Kunden möchten aus Gründen des Umweltschutzes hierfür gerne eigene Gefäße wie z. B. verschließbare Plastikboxen verwenden. Auch in Zeiten von Corona ist es weiterhin gestattet, solche kundeneigenen Behältnisse zu befüllen. Allerdings sind besondere Hygienemaßnahmen zu beachten, um zu verhindern, dass man sich hierdurch seinen Verkaufstresen kontaminiert.
Der Lebensmittelverband Deutschland hat in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und anderen Verbänden ein Merkblatt erstellt, wie mit kundeneigenem Mehrweggeschirr umgegangen werden kann. Dieses Merkblatt erkennt auch die Lebensmittelüberwachung als verbindlich an.