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Meldungen Sonstiges

KfZ-Verbandskasten: Masken sind Pflicht

Seit November 2021 müssen Verbandskästen im Betrieb medizinische Masken enthalten. Hierauf hatten wir bereits hingewiesen.

Nun wurden auch die Vorschriften über die Verbandskästen in PKW angepasst: Diese müssen ab Februar 2023 zwei Masken enthalten. Die gem. § 35h StVZO verbindliche DIN 13 164 verlangt ausdrücklich nur „medizinische“ Masken, so dass FFP2-Masken nicht erforderlich sind und die sogenannten OP-Masken ausreichen. 

ZV-Tipp: 

Ein Auswechseln der Verbandskästen ist nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn die vorhandenen KfZ-Verbandskästen mit zwei Masken ergänzt werden.

 

Stand: 11. Januar 2023