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Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

Kein totaler Lockdown aber weitere Verschärfungen

Die bisherigen Lockdown-Maßnahmen wurden bis zum 14. Februar verlängert. Die Bundeskanzlerin stellte ausdrücklich fest, dass die Maßnahmen der vergangenen zweieinhalb Monate Wirkung zeigen. Allerdings seien die Infektionszahlen und die Auslastungen der Kliniken noch viel zu hoch. Zudem sei nach der Entdeckung neuer Mutanten des Virus mit einer erneuten Zunahme der Infektionszahlen zu rechnen. Man habe in Großbritannien und Irland gesehen, welche verheerenden Auswirkungen die neue Variante hat und deshalb das für Ende des Monats geplante Treffen vorgezogen. Studien deuteten darauf hin, dass diese sehr viel ansteckender sei und sich auch unter Kindern und Jugendlichen stärker verbreite. Diese großen Sorgen waren erkennbar den Worten der Kanzlerin zu entnehmen.

Die teilweise erwarteten, sehr harten Einschränkungen wurden dennoch nicht beschlossen. Mit Forderungen nach einer bundesweiten Ausgangssperre konnte sich das Kanzleramt bei den Ländern ebensowenig durchsetzen wie einige Länderchefs mit dem Wunsch nach Schließung weiterer (produzierender) Branchen. Der Einsatz vieler Fach- und Dachverbände, wie auch unsere Äußerungen gegenüber derÖffentlichkeit vom Montag, waren insofern erfolgreich. Die Wichtigkeit und Systemrelevanz des Bäckerhandwerks und vieler anderer Branchen sind erkennbar nach wie vor mehrheitsfähig.

Nach langen Diskussionen und Beratungen am Dienstag haben sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten, Bürgermeister und die Bundeskanzlerin auf folgende Maßnahmen, die teilweise noch von den Ländern umzusetzen sind, verständigt:

  • Die bisherigen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar verlängert. Diese Frist ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz und bedeutet nicht, dass danach die Beschränkungen enden. Das bedeutet auch, dass die Cafés des Bäckerhandwerks weiterhin geschlossen bleiben.
  • Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis des eigenen Hausstandes mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Es wird empfohlen, den Kreis der weiteren Personen möglichst klein zu halten.
  • In Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt verbindlich eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Die sog. Community-Masken, also selbstgenähte Masken oder gar nur Schals, reichen nicht mehr aus. Zu den medizinischen Masken zählen FFP2-Masken und OP-Masken, also die gefalteten Zellstoffmasken.
  • Auch für andere Situationen, in denen Abstände nicht eingehalten werden können, wird das Tragen medizinischer Masken empfohlen.
  • Schulen und Kitas bleiben wie bisher geschlossen bzw. der Präsenzunterricht ausgesetzt.
  • Arbeitgebern wird aufgegeben, das Arbeiten im Homeoffice bzw. das mobile Arbeiten einzurichten, wo dies möglich ist. Das Bundesarbeitsministerium wird hierzu eine Verordnung erlassen, die bis 15. März befristet sein soll. Diese Verordnung wird voraussichtlich festlegen, dass der Arbeitgeber es zu begründen hat, wenn er ein Arbeiten im Homeoffice nicht für möglich hält. Für die Mitarbeiter in den Backstuben und Verkaufsfilialen des Bäckerhandwerks liegt es auf der Hand, dass Homeoffice nicht in Frage kommt. Wir werden die Entwicklung der Regelungen selbstverständlich sehr kritisch begutachten und darauf achten, dass hier - für die vielen Mitarbeiter in den Verwaltungen unserer Betriebe und Büros - keine zu strengen Maßstäbe angesetzt werden. Nach Aussagen aus dem BMEL sollen die neuen Regeln bereits in der KW 4 zur Geltung kommen.
  • Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss ein ausreichender Abstand sichergestellt werden. Wo das nicht möglich ist, wird der Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeitern medizinische Masken zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber muss also für seine Mitarbeiter im Verkauf und den Backstuben ausreichend Masken (OP-Qualität oder FFP2) beschaffen.
  • Weitere und strengere lokale Maßnahmen sind dort vorgesehen, wo die 7-Tage-Inzidenz über 50 je 100.000 Einwohner liegt. Bisher lag diese Grenze bei 200 je 100.000.
  • Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, soll bis Ende April ausgesetzt werden.

  • Die Überbrückungshilfe III soll noch einmal verbessert und ausgeweitet werden. Der Bund kündigt an, die Zugangsvoraussetzungen insgesamt zu vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen anzuheben: 

    „Die Hilfen werden einfacher, umfangreicher und zielgenauer“, sagte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am gestrigen Dienstag. Scholz erzielte eine Einigung mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Altmaier erklärte: „Wir werden die Überbrückungshilfe III drastisch vereinfachen und auch bei der Höhe noch eine Schippe drauf legen.“

 

Stand: 20.01.2021