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Infos zu Bäcker-Aufbau-Rente der SIGNAL IDUNA
Die Tarifvertragsparteien des Bäckerhandwerks haben bereits im Jahr 2002 den Rahmentarifvertrag zur Altersvorsorge im deutschen Bäckerhandwerk geschlossen, mit dem eine zusätzliche private Altersvorsorge für die Beschäftigten geschaffen werden sollte. Die Durchführung erfolgt durch die SIGNAL IDUNA. Diese informiert über die „Bäcker-Aufbau-Rente“:
Die SIGNAL IDUNA Gruppe hat traditionell enge Verbindungen zum Handwerk und Mittelstand. Es waren selbstständige Handwerksmeister, die vor mehr als 100 Jahren in Dortmund und Hamburg den Grundstein zum heutigen Gleichordnungskonzern legten. Bis heute besteht diese enge Verbindung. So ist die SIGNAL IDUNA Gruppe exklusiver Tarifvertragspartner für das Bäckerhandwerk und bietet mit der Bäcker-Aufbau-Rente äußerst günstige Konditionen.
Das Rentenniveau sinkt bereits seit Jahren immer weiter, sodass selbst die Rente von Durchschnittsverdienern oft nur noch knapp über der Grundsicherung liegen wird. Umso wichtiger ist es, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Die Bäcker-Aufbau-Rente bietet hier einen wichtigen Baustein für die Absicherung im Alter.
Im bundesweit gültigen „Rahmentarifvertrag zur Altersvorsorge“ ist festgehalten, dass Arbeitnehmer im Bäckerhandwerk einen Anspruch darauf haben, einen Teil Ihres Entgeltes in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Dies betrifft sowohl zukünftige tarifliche als auch außertarifliche Bezüge. So profitieren die Mitarbeiter von Steuer- und Sozialabgabenersparnissen. Gemäß Bundes-Tarifvertrag zahlt der Arbeitgeber einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 80 Euro pro Jahr für alle berechtigten Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge ein. Teilzeitkräfte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze haben einen anteiligen Anspruch. In einigen Bundesländern gibt es ergänzende Tarifverträge, die einen höheren Arbeitgeberbeitrag vorsehen.
Als Arbeitgeber können Sie mit der Bäcker-Aufbau-Rente überzeugen. Motivieren und binden Sie Ihre Mitarbeiter mit den zusätzlichen Leistungen. Gleichzeitig stärken Sie damit das Image Ihres Unternehmens. Verbunden ist dies für Sie mit einem geringen Verwaltungsaufwand.
Als Arbeitnehmer verbessern Sie Ihre persönliche Vorsorgesituation. Und das mit einem Produkt, das gefördert wird und als sichere Anlage gilt.
Der Zentralverband empfiehlt allen Betrieben, ihren anspruchsberechtigten Beschäftigten die tariflichen Leistungen aus dem Rahmentarifvertrag zur Altersvorsorge zu gewähren.
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