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Hausverbot für Maskenverweigerer?

Seit mehreren Wochen dürfen Kunden Geschäfte und Lokale grundsätzlich nur noch mit einer Mund-Nase-Bedeckung betreten. Die Vorschriften der Länder schreiben den Unternehmen sogar vor, auf die Einhaltung dieser Regel zu achten; ggf. wird bei Verstößen der Kunden auch gegen den Unternehmer ein Bußgeld verhängt.

Neben Kunden, die aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit sind, gibt es auch uneinsichtige Kunden, die sich schlicht weigern eine Maske zu tragen. Manche werden gegenüber dem Verkaufspersonal ausfallend oder sogar aggressiv, wenn sie auf die Pflicht hingewiesen werden.

Viele Bäcker haben in diesen Fällen Hausverbote ausgesprochen. Manche werden deswegen in den sozialen Medien oder der Öffentlichkeit angegangen. Zudem verbreiten Maskenverweigerer Schreiben, die auf den ersten Blick wie amtliche Schreiben aussehen, spätestens aber auf dem zweiten Blick als Falschmeldung erkennbar sind.

Darf gegen Maskenverweigerer ein Hausverbot ausgesprochen werden?
Grundsätzlich darf jeder selbst entscheiden, wen er in seine Wohnung oder zum Beispiel in seine Backstube lässt. Bei Ladengeschäften und Cafés ist das Hausrecht jedoch teilweise eingeschränkt. Die Gerichte sprechen hier von einem „Hausrechtsbereich mit öffentlichem Verkehr“, also einem Privatbesitz, bei dem das Betreten sogar erwünscht ist.

Der Bundesgerichtshof hat in den 90er-Jahren entschieden, dass einem Kunden das Betreten eines Geschäftes nicht verwehrt werden kann, solange und soweit er keinen Anlass hierfür bietet (BGH v. 03.11.1993, Az. VIII ZR 106/93). Das Landgericht Hamburg hat 2008 hieraus ein griffige Formel entwickelt, wann ein Hausverbot erteilt werden darf: „Wenn man sich anders benimmt als normale Kunden“ (LG Hamburg v. 28.08.2008, Az. 315 O 326/08).

„Wenn man sich anders benimmt als normale Kunden“
Normale Kunden halten sich in diesen Zeiten an die Hygienevorschriften und tragen deshalb Mund-Nase-Bedeckung. Normale Kunden pöbeln auch nicht, wenn Sie auf diese Vorschriften hingewiesen werden und schreiben auch keine unflätigen Briefe.
Normale Kunden, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, gehen aktiv auf die Bäckerei zu und versuchen, gemeinsam mit dem Verkaufspersonal, eine Lösung zu finden.

Hausverbote gegen Personen, die sich nicht wie normale Kunden verhalten, sind daher zulässig.