Meldungen Corona-Krise
News zum Coronavirus
Handlungshilfe zu den Mehrwertsteueränderungen
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wird die Mehrwertsteuer gesenkt. Ab dem 1. Juli unterfallen Speisen in der Vor-Ort-Gastronomie und Verpflegungsleistung unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Zum selben Zeitpunkt sinken der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 %.
Diese Umstellungen und die schon jetzt geplanten Rückführungen zum 1. Januar 2021 bzw. 1. Juli 2021 stellen unsere Betriebe vor erhebliche Probleme. Manches können Sie nur gemeinsam mit Ihrem Steuerberater lösen. Manches können Sie aber auch selbst angehen. Um Sie hierbei zu unterstützen, haben wir für Sie eine kurze, übersichtliche Handlungshilfe erstellt, in der auf einer Doppelseite alle wichtigen Änderungen dargestellt sind.
Für alle, die auch die etwas komplizierteren Probleme selbst angehen möchten, empfehlen wir die Merkblätter der Steuerabteilung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
Mit dieser Information sind wir übrigens schneller als die Finanzverwaltung selbst. Das entsprechende Schreiben des Bundesfinanzministerium (BMF) liegt derzeit nur im Entwurf vor und könnte vor Inkrafttreten der Steuersenkungen noch geändert werden. Lediglich der Vollständigkeit halber und zur Vorbereitung fügen wir Ihnen diesen Entwurf ebenfalls bei. Wenn die finale Fassung veröffentlicht wird, werden wir Sie im regulären Newsletter informieren.