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Meldungen Arbeits- und Sozialrecht

Erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat eine Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld beschlossen.  

Folgende Zugangserleichterungen beim Kurzarbeitergeld werden somit bis zum 30. Juni 2023 verlängert: 

  • Absenkung des Mindesterfordernisses der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten auf 10 Prozent (mit mindestens 10 Prozent Entgeltausfall), 

  • Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden zur Vermeidung der Kurzarbeit, 

  • Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit. 

Die Bundesagentur für Arbeit hat vor diesem Hintergrund eine neue Weisung 202212024  "Kurzarbeitergeld - Verlängerung der Zugangserleichterungen" veröffentlicht, der interessierte Betriebe Weiteres zu diesem Thema entnehmen können.

 

Stand: 11. Januar 2023