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Der Koalitionsvertrag – eine Bewertung
Olaf Scholz ist als 9. Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland vereidigt worden und hat mit seinem aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP gebildeten Kabinett die Arbeit aufgenommen. Auch zwei ehemalige Brotbotschafter, die unserem Handwerk bis heute verbunden sind, nehmen nun ihre Arbeit auf: Christian Lindner und Cem Özdemir übernehmen mit dem Finanz- und dem Landwirtschaftsministerium zwei für das Bäckerhandwerk sehr wichtige Ressorts. Zwar können wir nicht erwarten, dass die Bonpflicht nun sofort abgeschafft wird, doch wissen wir, dass wir hier zwei Minister haben, die das Bäckerhandwerk schätzen.
Auch im Koalitionsvertrag, der hinter fest verschlossenen Türen ausgehandelt wurde, finden sich an mehreren Stellen Bekenntnisse zum Handwerk und sind mehrere Punkte enthalten, die der Zentralverband in den vergangenen Monaten und Jahren immer wieder gefordert hatte: So soll die EEG-Umlage Anfang 2023 abgeschafft werden, was eine der wichtigsten und langjährigen Forderungen des Bäckerhandwerks aufgreift. Die Arbeitszeitgestaltung soll flexibilisiert und die Minijobgrenze angehoben werden. Mit einem von uns seit 2019 unermüdlich eingeforderten Bürokratieentlastungsgesetz IV soll den „Unternehmen mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben“ geschaffen werden, heißt es im Vertrag wortwörtlich. Die Ampelkoalitionäre haben sich verpflichtet, die Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen, aber auch durch die Digitalisierung der Verwaltung Verfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Ausdrücklich werden zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfähigen Mittelstand und ein starkes Handwerk angekündigt. Das Duale System der beruflichen Ausbildung soll zur Fachkräftesicherung im Handwerk gestärkt werden. Zudem enthält der Koalitionsvertrag ein deutliches Bekenntnis zum Wert des Meisterbriefes.
Der Zentralverband konnte, auch im Zusammenspiel mit den Landesinnungsverbänden, anderen Verbänden des Lebensmittelhandwerks und unseren Dachverbänden Einiges für das Bäckerhandwerk erreichen, auch wenn vieles noch vage ist. Der größte Wermutstropfen darf dabei nicht verschwiegen werden: Der gesetzliche Mindestlohn soll bundesweit auf 12 Euro steigen. Der Zentralverband hat dieses Vorhaben schon deshalb kritisiert, weil damit bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gemachte Zusagen gebrochen werden. Wir werden uns daher hier, aber auch in vielen anderen Punkten, die für unsere Betriebe wichtig sind, in den kommenden vier Jahren weiter für das Bäckerhandwerk einsetzen.