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Corona-Glossar: Was bedeuten die Abkürzungen?
Fast täglich hören wir neue Abkürzungen und Begriffe und wissen manchmal nicht, was sie bedeuten. Wer sich um seinen Betrieb kümmern muss und vielleicht auch noch Personalknappheit ausgleichen muss, also seine „Hände im Teig hat“, hat keine Zeit, sich die Erklärungen selbst herauszusuchen. Diese Aufgabe haben wir für Sie übernommen:
3G
3G steht für „geimpft, genesen oder getestet“.
- Als geimpft oder vollständig geimpft gelten Personen deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Nur die Impfung mit in der EU zugelassenen Impfstoffen zählt. Personen, die bereits eine SARS-VoV-2-Infektion durchgemacht haben, gelten als geimpft, wenn sie anschließend noch eine Impfdosis erhalten haben. Der Impfstatus muss entweder mit dem in die Corona-Warn-App oder eine andere vergleichbare App geladenen QR-Code, dem gelben Impfbuch oder einer Ersatzbescheinigung nachgewiesen werden.
- Als genesen gelten Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Diese Personen müssen entweder mit einem positiven (!) PCR-Test nachweisen, dass sie tatsächlich infiziert waren. In der Regel haben sie aber einen Genesenennachweis vom Gesundheitsamt, der dies bestätigt.
- Bei 3G reicht ein negativer Antigen-Schnelltest aus. Wie alt dieser sein darf, ist in den Ländern uneinheitlich geregelt. In den meisten Ländern darf der Test bis zu 24 Stunden alt sein. Wird statt des Antigen-Schnelltests ein PCR-Test vorgelegt, darf dieser meist bis zu 48 Stunden alt sein. Das Testzertifikat muss entweder als Papierdokument oder als QR-Code z.B. in der Corona-Warn-App vorgelegt werden. Die App zeigt automatisch an, ob das Zertifikat noch gültig ist.
3Gplus oder 3G+
3Gplus oder 3G+ unterscheidet sich von 3G dadurch, dass statt des Antigen-Schnelltests ein PCR-Test erforderlich ist. 3G+ haben zuerst einige Gastronomen und Veranstalter gefordert, um ihren Gästen noch mehr Sicherheit zu bieten. Denn ein Antigen-Schnelltest zeigt nur mit einer gewissen Verzögerung an, ob jemand Virus ausscheidet.
2G
2G bedeutet „geimpft oder genesen“. Für Ungeimpfte oder Personen, die nicht innerhalb der letzten 6 Monate eine Infektion durchgemacht haben, reicht also die Vorlage eines negativem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nicht aus. In der Regel bedeutet 2G, dass z.B. der Gastwirt im Gegenzug auf bestimmte Eindämmungsmaßnahmen verzichten kann. Zum Beispiel dürfen sich mehr Personen in einem Raum aufhalten oder die Abstände zwischen Sitzplätzen dürfen kleiner sein. Ob auch das Personal geimpft oder genesen sein muss und Getastete nicht mit den Gästen Kontakt haben dürfen, richtet sich nach der jeweiligen Landesregelung.
Hier kann der falsche Eindruck entstehen, dass keinerlei Ansteckungsgefahr mehr besteht. Es ist richtig, dass sich Geimpfte und Genesene viel seltener anstecken als nicht geimpfte Personen. Und selbst wenn sie sich anstecken, geben sie das Virus seltener, für einen wesentlich kürzeren Zeitraum und weniger intensiv weiter. Es kommt also selten vor, dass ein Geimpfter einen anderen Geimpften ansteckt – aber es kommt vor.
2Gplus oder 2G+
Verwirrend wird es leider bei dem Begriff 2Gplus oder 2G+. Allgemein wird hiermit „geimpft oder genesen und getestet“ gemeint. Damit will man ausschließen, dass ein Geimpfter oder Genesener, der infiziert ist, ohne Symptome zu zeigen, andere Geimpfte oder Genesene ansteckt. Diese Maßnahme bietet eine viel höhere Sicherheit als 2G allein. Problematisch ist aber, dass gerade Antigen-Schnelltests bei Personen, die nur sehr wenig Virus ausscheiden, nicht anschlagen. Auch bei 2G+ besteht somit ein (sehr geringes) Ansteckungsrisiko.
Der Begriff 2G+ wird teilweise auch abweichend verwendet. So bezeichnet z.B. Rheinland-Pfalz eine Regelung, die eigentlich 3G entspricht, bei der aber die Zahl der getesteten Personen limitiert ist, als 2G+.
1G
Gelegentlich wird der Begriff 1G verwendet. Gemeint ist teilweise ein Reglement, bei dem nur Geimpfte z. B. an einer Veranstaltung teilnehmen dürfen oder eines, bei dem alle Personen getestet sein müssen, und man nicht mehr verlangt, dass sie zudem geimpft oder genesen sind. Solche Regelungen werden jedoch nur von einzelnen Personen diskutiert.
PCR-Test
Beim PCR-Test (polymerase chain reaction oder Polymerase-Kettenreaktion) wird in einem Labor der genetische Fingerabdruck durch Vervielfältigung eines Enzyms ermittelt. Dieses Verfahren wird bei Abstammungstests, im Strafermittlungsverfahren (DNA-Test) und bei der Feststellung von Virusinfektionen angewendet. Der PCR-Test kann das Vorhandensein des Virus bereits feststellen, bevor der Infizierte selbst Virus ausscheidet. Die Durchführung eines PCR-Test dauert mehrere Stunden. Nimmt der Arzt den Test vor und schickt die Probe an ein Labor, können mehr als 24 Stunden vergehen, bevor ein Ergebnis vorliegt. Einige wenige Labore und Krankenhäuser verwenden Testautomaten, deren Ergebnis bereits nach 2 Stunden vorliegt.
PoC-Test
Im Unterschied zu den PCR-Tests, die in einem Labor durchgeführt werden müssen, hat sich schon vor der Corona-Pandemie das PoC-Testverfahren durchgesetzt. Die Abkürzung kommt von dem englischen Begriff Point-of-Care-Testing, zu deutsch patientennahe Labordiagnostik. Diese Tests werden auch für andere Zwecke eingesetzt. Bei folgenden, bekannten Tests handelt es sich in der Regel um PoC-Tests: Schwangerschaftstest, Blutzuckermessung, pH-Wert-Messung, Trinkwasser-Untersuchung.
PoC-Tests zeigen bereits nach 5 bis 15 Minuten ein Testergebnis. Sie können nicht nur in einem Testzentrum oder einer Apotheke durchgeführt werden, sondern auch beim Anwender zu Hause.
Bei den gebräuchlichen Antigen-Tests, bzw. Schnelltests oder Selbsttests (z.B. auch Laientest genannt oder in Form des Lolly-Tests) handelt es sich um PoC-Tests.
PoC-Tests für die Feststellung des SARS-CoV-2-Virus reagieren auf Rückstände, die z.B. im Mund- oder Nasenrachen verbleiben, wenn die Person Virus ausscheidet (Antigene). Sie können also nicht feststellen, ob sich jemand mit SARS-CoV-2 angesteckt hat. Sie schlagen zudem erst an, wenn die Person bereits seit mehreren Stunden ansteckend war. Unmittelbar nach der Infektion und zu Beginn der ansteckenden Phase schlägt der PoC-Test also nicht an. Ein negativer Schnelltest sagt daher lediglich aus, dass die Person in den zurückliegenden Stunden nicht ansteckend war. Eine Person, die einen mehrere Stunden alten negativen PoC-Test vorlegt, kann in der Zwischenzeit begonnen haben, Virus auszuscheiden.
Der PoC-Test kann daher negativ sein, während die Person tatsächlich bereits positiv (infiziert) ist. Das nennt man falsch-negativ. Er kann aber auch positiv sein, obwohl die Person tatsächlich negativ ist (nicht infiziert) ist. Das nennt man falsch-positiv. Zudem kann das Ergebnis verfälscht werden, wenn sich die Person selbst testet oder der Test von einem Laien angewendet wird.
Der PoC-Test bietet aber trotz der höheren Fehleranfälligkeit den großen Vorteil, dass das Ergebnis sehr schnell vorliegt.
Pool-Test
In größeren Gruppen kann man auch einen sogenannten Pool-Test durchführen. Dabei wird nicht jede Person einzeln getestet. Es werden Proben von z. B. bis zu zehn Personen genommen und diese dann gemeinsam getestet. Schlägt der Test an, weiß man, dass in der Gruppe eine oder mehrere Personen positiv sind. Erst dann testet man jede Person einzeln und findet heraus, wer positiv ist. Schlägt der Test nicht an, kann man davon ausgehen, dass niemand positiv ist.
Der Pool-Test hat den Vorteil, dass er schneller und billiger zu Ergebnissen führt. Er bietet sich also gerade für Unternehmen oder z. B. Schulklassen an. Er führt zu einer höheren Sicherheit, wenn er z. B. statt einer wöchentlichen Einzeltestung jeden Tag durchgeführt wird. Allerdings sollte er durch geschultes Personal durchgeführt werden.
Antikörper-Test
Der Antikörper-Test ist ein Labortest, der nachweist wie viele Antikörper die Person z. B. nach einer Impfung oder einer durchgemachten Infektion trägt. Eine große Antikörpermenge schützt vor einer weiteren Ansteckung. Der Test ist jedoch nicht dazu bestimmt, eine aktuelle Infektion festzustellen.
Impfdurchbruch
Als Impfdurchbruch wird es bezeichnet, wenn sich eine Person trotz vollständiger Impfung mit SARS-CoV-2 infiziert. Die Impfstoffe von BioNTech, Moderna und AstraZeneca senken die Wahrscheinlichkeit, sich zu infizieren um 90 %. Der Impfstoff von Johnson&Johnson (auch Janssen genannt) senkt die Wahrscheinlichkeit um 65 %. Alle Impfstoffe senken bei einer geimpften Person die Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung um nahezu 100 %. Anderes gilt bei Patienten, die durch schwere Vorerkrankungen bereits ein geschwächtes oder unterdrücktes Immunsystem haben.
Grippeimpfstoffe schützen mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 50 bis 60 % vor einer Grippeinfektion (je nach saisonaler Verbreitung).
Hospitalisierungsinzidenz
Die Hospitalisierungsinzidenz weist die hospitalisierten COVID-19-Fälle unter den in den letzten 7 Tagen gemeldeten Fällen bezogen auf 100.000 Menschen aus. Sie entscheidet nach Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18.11.2021 darüber, ob 3G, 2G oder 2G+ gelten. Am 19.11.2021 beträgt die bundesweite Hospitalisierungsinzidenz 5,3. In Thüringen beträgt sie 17,55, in Sachsen-Anhalt 11,92, in Hamburg 1,94.
Triage
Mit dem französischen Begriff Triage (Auswahl, Sichten) wird die Priorisierung medizinischer Hilfeleistungen von Personen bei beschränkten Möglichkeiten bezeichnet. Sie wird z.B. bei Katastrophenfällen mit vielen Opfern aber nur wenigen Rettungskräften angewendet. Ihren Ursprung hat sie im Sanitätsdienst im Krieg, der entscheiden muss, welche Verletzten bevorzugt behandelt werden, weil sie z. B. schnelle wieder einsatzfähig gemacht werden können oder eine höhere Überlebenschance haben.
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wird wegen der bereits bestehenden Überlastung einzelner Krankenhäuser über die Triage diskutiert. Triage bedeutet nicht zwangsläufig, dass Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit von lebenserhaltenden Geräten abgeschaltet werden, um einen anderen Patienten, mit einer höheren Überlebenswahrscheinlichkeit zu behandeln. Eine solche Entscheidung gegen das Leben eines Patienten wäre tatbestandlich als Totschlag zu werten. Es könnte aber notwendig sein, zwischen zwei neueingetroffenen Patienten auszuwählen, wenn nur noch ein Intensivbehandlungsplatz vorhanden ist.
Häufig wird vorgeschlagen, freiwillig Ungeimpfte bei einer Triage zurückzustellen. Eine solche Regelung existiert derzeit nicht und wäre rechtlich auch kaum durchsetzbar.
Viele Mediziner weisen darauf hin, dass eine Triage nicht in Frage käme, jedoch bereits priorisiert werde, welchen Patienten man aufnehmen kann.
Stand: 19. November 2021