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Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ geändert

Mit dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sollen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Ausbildungsmarkt abgefedert werden, indem krisenbetroffene, aber eigentlich ausbildungswillige Betriebe eine Unterstützung erhalten. Auch erstausbildende Betriebe können die Ausbildungsprämie erhalten.

Für jeden Ausbildungsplatz, der die durchschnittliche Anzahl der letzten drei Jahre übersteigt, wird die Ausbildungsprämie plus in Höhe von 3.000 Euro bezahlt. Die Ausbildungsprämie plus kann von Betrieben beantragt werden, die aufgrund der Corona-Maßnahmen von Umsatzeinbußen von mindestens 60 Prozent im April und Mai gegenüber dem Vorjahr oder mindestens einem Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr betroffen waren. Die Ausbildungsprämie plus wird nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit ausgezahlt.

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Änderung bei den förderfähigen Ausbildungsverhältnissen nach einem Betriebswechsel vorgenommen. Es können nun auch Ausbildungsverhältnisse mit der Ausbildungsprämie (plus) gefördert werden, die zwischen dem 01.08.2020 und 15.02.2021 begonnen haben, wenn die Auszubildende oder der Auszubildende im selben Zeitraum den Ausbildungsbetrieb wechselt. Diese neue Regelung setzt nicht länger voraus, dass das Ausbildungsverhältnis im ersten Ausbildungsbetrieb während der Probezeit gekündigt worden sein muss. Die Änderungen sind auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit in der FAQ-Liste zur Ausbildungsprämie (plus) veröffentlicht.

Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit können Sie die Ausbildungsprämie (plus) beantragen und online einreichen. Weitere Informationen und die Formulare finden Sie hier.

 

Stand: 13.11.2020