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Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Schließung von Betriebsstätten
Betriebe sind verpflichtet, für jede Betriebsstätte (z.B. Filiale, Lieferfahrzeuge) monatlich den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Aktuell müssen manche Betriebe ihre Filialen jedoch ganz oder teilweise schließen, zumindest eine Zeit lang. Sei es, weil Schließungen behördlich angeordnet werden, oder weil sie aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll sind.
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice hat uns informiert, dass in diesen Fällen die Aussetzung der Beitragszahlungspflicht während der Corona-bedingten Schließzeit möglich ist. Dafür muss dem Beitragsservice
- schriftlich per Brief oder Fax an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln
- formlos
- unter Verweis auf die besondere Lage aufgrund von Corona
- unter Aufzählung der betroffenen Betriebsstätten/Filialen
die vorübergehende Schließung mitgeteilt und darauf beruhend die Aussetzung der Beitragspflicht beantragt werden.