Meldungen Corona-Krise
News zum Coronavirus
Bäckerhandwerk bei November-Nothilfe nicht vergessen
Unten finden Sie das Musterschreiben zum Download. Schicken Sie das Schreiben an Ihren Bundestagsabgeordneten per Post oder per E-Mail.
Die E-Mail-Adressen sind als Vorname.Nachname@bundestag.de aufgebaut, also friedrich.merz@bundestag.de oder axel.schaefer@bundestag.de.
Eine Übersicht der Abgeordneten Ihres Wahlkreises finden Sie unter www.bundestag.de/abgeordnete
Zum Hintergrund:
Die Politik hat Ende Oktober beschlossen, dass verschiedenen Branchen bis Ende November schließen müssen ("Lockdown Light"). Dazu gehört auch die Gastronomie. Zum Ausgleich der Verluste sollen die betroffenen Betriebe 75 % des Umsatzes erhalten, den sie im November 2019 erzielt haben.
Bäckerei- und Konditorei-Cafés gehören auch zur Gastronomie. Deshalb mussten Sie Ihren Vor-Ort-Service einstellen. Nun wurde seitens des Bundeswirtschaftsministeriums mitgeteilt, dass die Betriebe des Bäckerhandwerks als sogenannte Mischbetriebe nicht wie klassische Restaurants von der Novemberhilfe profitieren sollen. Für uns ein klarer Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat deshalb alle Hebel in Bewegung gesetzt, die Förderbedingungen zu korrigieren – bisher leider ohne Erfolg.
Wir bleiben mit Hochdruck weiter dran und mobilisieren noch einmal unsere Kräfte, aber wir bitten auch Sie um Ihre Unterstützung. Schreiben Sie Ihren Bundestagsabgeordneten; insbesondere den Abgeordneten der Regierungsparteien. Schreiben Sie ihnen per Brief oder per E-Mail, was Sie davon halten, dass die Betriebe des Bäckerhandwerks offenbar vergessen worden sind.
Wir stehen gemeinsam mit den Landesverbänden hinter den Maßnahmen der Regierung aber wir erwarten dann, dass auch die Regierung hinter dem Bäckerhandwerk steht! Wer Bäckereien wie Restaurants schließt, muss Bäckereien auch wie Restaurants entschädigen!
#wirbackendas gemeinsam!