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Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

Bäckerei-Cafés müssen wieder dicht machen

Weitreichende Maßnahmen haben Bundeskanzlerin Merkel und die 16 Ministerpräsidenten und -präsidentinnen vereinbart, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen: Bäckerei-Cafés und Gastronomie werden geschlossen, das öffentliche Leben weiter eingeschränkt und touristische Reisen werden ab 2. November untersagt.

Folgende Maßnahmen sind beschlossen:

1. Kontaktbeschränkungen

Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes - maximal 10 Personen - gestattet. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.

2. Gastronomie wird weitestgehend geschlossen

Gastronomiebetreibe aller Art werden für den Vor-Ort-Service geschlossen. Die Lieferung und der Verkauf zum Abholen bleiben gestattet. Die Belieferung und der Betrieb von Kantinen bleiben ausgenommen. Das betrifft unmittelbar unsere Bäckerei- und Konditorei-Cafés.

3. Einzelhandel bleibt offen

Der Einzelhandel bleibt offen. Hygienekonzepte sind weiterhin zu beachten. In den Läden dürfen sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm aufhalten. Das gilt auch für die Verkaufsfilialen des Bäckerhandwerks.

4. Heimarbeit

Arbeitgeber werden angehalten, wo dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Das betrifft im Bäckerhandwerk lediglich die Büroarbeitsplätze.

5. Hygienekonzepte überprüfen

Arbeitgeber werden aufgefordert, die bestehenden Hygienekonzepte zu überprüfen und ggf. an die verschärfte Infektionslage anzupassen. Das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz soll verringert werden.

6. Schulen und Kindegärten bleiben offen

7. Reisebeschränkungen

Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf private Reisen, Ausflüge und Besuche zu verzichten. Übernachtungsangebote dürfen nur noch für notwendige und nicht für touristische Zwecke angeboten werden.

8. Einrichtung der Freizeitgestaltung und Unterhaltung werden geschlossen

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Theater, Kinos, Freizeitparks, Sportanlagen des Amateursports, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen.

9. Nothilfe und Hilfsmaßnahmen für Unternehmen

Für die unmittelbar von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen wird ein Nothilfeprogramm angekündigt. Die bestehenden Hilfsmaßnahmen für alle Unternehmen werden verlängert und erweitert. Hierzu werden wir ausführlich informieren, sobald die Details bekannt sind.

10. Schutz der vulnerablen Gruppen

Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und die sog. vulnerablen Gruppen, also Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen, Behinderteneinrichtungen und Angehörige von Risikogruppen sollen besser geschützt werden. Eine vollständige soziale Isolation soll vermieden werden.

11. Nationale Gesundheitsnotlage

Bundestag und Bundesrat werden die nationale Gesundheitsnotlage feststellen. Welche Auswirkung dies hat, ist derzeit noch umstritten.

Details zu den Umsetzungen der Beschlüsse sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass sie noch vor dem 2. November von den Bundesländern in Landesrecht umgesetzt werden.

Beschluss des Bundes und der Länder:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1805024/5353edede6c0125ebe5b5166504dfd79/2020-10-28-mpk-beschluss-corona-data.pdf?download=1

 

Bewertung des Zentralverbandes

Eine Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der zweiten Welle waren zu erwarten und wurden auch mehrfach angekündigt. Sie sind Folge eines zu sorglosen Umgangs Einzelner, unter dem jetzt alle zu leiden haben. Wir sind jedoch nicht davon überzeugt, dass die Länder und der Bund zielgerichtet genug vorgehen. Dadurch werden Bereiche getroffen, die bisher nicht zur Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus wesentlich beigetragen haben.

Eine Schließung der Gastronomie – auch der Bäckergastronomie – kann allenfalls erklärt werden, wenn man dies als Signal an die Bevölkerung versteht, dass die Lage ernst ist. Eine Rechtfertigung für diese Maßnahmen ist dies aber nicht. Denn selbst das Robert-Koch-Institut hat festgesellt, dass die Gastronomie insgesamt nur einen sehr geringen Teil zur Verbreitung des Virus beigetragen hat. Die Bäckergastronomie und die Konditorei-Cafés werden sogar einen noch geringeren Anteil daran haben.

Die Betriebe unseres Bäckerhandwerks werden bereits mittelbar getroffen, wenn Beschäftigte nicht mehr in die Innenstädte ins Büro gehen und touristische Reisen unterbleiben. Wenn in einem Bäckerei-Café bestehende Hygienekonzepte konsequent beachtet werden, reicht die Beschränkung der Kontakte auf den eigenen plus einen weiteren Hausstand unseres Erachtens aus.

Der Zentralverband und die Landesinnungsverbände werden sich daher bei der Bundesregierung und den Landesregierungen dafür einsetzen, die Beschränkungen für die Gastronomie zurückzunehmen oder anzupassen, auch wenn fast nicht zu erwarten ist, dass es hier noch Korrekturen geben wird.

Darüber hinaus hatte der Zentralverband sich in den vergangenen Monaten für einen Abbau überzogener Bürokratie eingesetzt. Wir hatten u. a. gefordert, Dokumentationspflichten für die Dauer der Corona-Krise auszusetzen. Diese Forderung wurde bislang nicht berücksichtigt, so dass wir auch hier weiter am Ball bleiben.

 

Stand: 28.10.2020