Um die Folgen der Corona-Pandemie für die Handwerkswirtschaft besser beurteilen zu können, hat der ZDH gemeinsam mit vielen Fachverbänden und Handwerkskammern die Betriebe zu deren Auswirkungen auf die aktuelle Geschäftstätigkeit befragt. Die Umfrage wurde vom 18. bis zum 23. Juni 2020 durchgeführt.
- insgesamt haben sich vom 18. bis 23. Juni 1.538 Betriebe an der Befragung beteiligt
- davon 105 Betriebe aus dem Bäckerhandwerk
Erwartungen zur Entwicklung des Umsatzes der Betriebe
Dass die nach dem Beginn der Pandemie verbuchten Umsatzausfälle bis zum Jahresende wieder aufgeholt werden können, glaubt die Mehrzahl der Befragten im Bäckerhandwerk nicht. Über 70 % der Befragten gehen davon aus, dass ihr Jahresumsatz 2020 geringer ausfallen wird als im Vorjahr. Lediglich 15 % erwarten, dass zumindest der Vorjahresumsatz erreicht wird. Weniger als 5 % rechnen mit einer Umsatzsteigerung in diesem Jahr.
Vergleich mit der Situation vor Corona-Shutdown im Mai
Nachdem sich in der vorangegangenen ZDH-Corona-Betriebsbefragung mit dem Ende des Lockdowns bereits eine erste Entspannung der wirtschaftlichen Situation abzeichnete, hat sich dieser Trend nun leicht fortgesetzt. Mit 66 % melden für den Monat Mai weniger Betriebe (Vorbefragung: 83 %) einen geringeren Umsatz als im Vergleich zur Situation vor dem Corona-Shutdown.
Davon, dass die Umsätze auf dem jahreszeittypischen Niveau liegen berichten 14 %, bei 20 % sind die Umsätze im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit sogar gestiegen. Eine leichte Entspannung der Situation meldet das Bäckerhandwerk auch bei der Entwicklung der Auftragsbestände. Bei noch 59 % der Betriebe sanken diese im Mai (Vorbefragung: 79 %). Hinzu kommen 23 % mit stabiler Auftragsentwicklung und 16 % mit steigenden Auftragsbeständen. Geringer als zuvor, aber weiterhin hoch blieb im Mai der Anteil der von pandemiebedingten Mitarbeiterausfällen (Erkrankungen, Quarantänemaßnahmen oder fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für Angehörige) betroffenen Betriebe (18 % ggü. 25 % in der Vorbefragung).
Maßnahmen im Hinblick auf die Beschäftigten im Vormonat
Im Umgang mit der z. T. weiterhin schwierigen Geschäftslage setzen die Betriebe nach wie vor auf flexible Lösungen wie den Abbau von Arbeitszeitkonten (45 %), Urlaub für die Belegschaften (ebenfalls knapp 45 %) oder die Einführung von Kurzarbeit (48 %). Dabei hat sich insbesondere der Anteil der Betriebe, die über Kurzarbeit nachdenken, deutlich verringert (Vorbefragung: 60 %), was auch ein Ausdruck der sich entspannenden wirtschaftlichen Lage ist. Zur Kündigung von Mitarbeitern sehen sich 14 % der Befragten aufgrund der Coronavirus-Krise gezwungen. In vereinzelten Fällen müssen Inhaber ihren Betrieb vorübergehend schließen (5 %).
Unterstützungsmaßnahmen, die als hilfreich erachtet werden
Auch wenn sich die aktuelle Geschäftslage zumindest ein Stück weit normalisiert hat, sind viele Betriebe weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Dabei werden von den Inhabern weiterhin vor allem Liquiditätszuschüsse – wie sie im Konjunkturpaket auch in Form von Überbrückungshilfen vorgesehen sind – als notwendig erachtet. Dass mit 60 % genauso viele Betriebe wie in der Vorbefragung dies angeben, zeigt, dass die Liquiditätslage insgesamt weiter angespannt bleibt. Im kleinbetrieblich strukturierten Bäckerhandwerk werden hingegen Überbrückungskredite (16 %) oder Bürgschaften (8 %) weiterhin nur von wenigen Betrieben als geeignet benannt. Das ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Zuschüsse vergleichsweise einfach zu beantragen sind, eine Risikoprüfung wie bei der Darlehensvergabe nicht stattfindet und die Zuschüsse keine (negativen) Einflüsse auf die künftige Bonität der Betriebe haben. Zudem sind KfW-Kredite ohne Bonitätsprüfung bisher nur für Unternehmen ab 10 Beschäftigten zugänglich. Wichtig bleibt für die Betriebe im Bäckerhandwerk auch ein schneller und unkomplizierter Zugang zu Kurzarbeitergeld (45 %). Die Bundesregierung hat hier bereits Erleichterungen bei den Voraussetzungen und im Antragsverfahren umgesetzt, allerdings fehlen weiterhin Regelungen für Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte. Wichtig bleibt auch die Stundung von Steuerzahlungen (32 %), um die noch vorhandene Liquidität im Betrieb zu halten. Als weniger wichtig – wie auch schon in der Vorbefragung – werden die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (22 %) sowie die Stundung von Unfallversicherungsbeiträgen (13 %) bewertet.
Verzögerungen bei von der öffentlichen Hand angebotenen Verwaltungsdienstleistungen
Der pandemiebedingte Shutdown hat auch in Ämtern und Behörden zu Schließungen bzw. zur Verlagerung von Tätigkeiten ins Homeoffice geführt. Die Folge war, dass insbesondere während des Lockdowns – trotz der großen Anstrengungen gerade der Kommunen – viele Verwaltungsdienstleistungen gar nicht oder nur mit großer Verzögerung durchgeführt wurden. Da viele Betriebe im Bäckerhandwerk auf diese Dienstleistungen für ihre Arbeit angewiesen sind – bspw. die Zulassung für ein Nutzfahrzeug – resultierte ein Teil der Umsatzverluste im Bäckerhandwerk auch hieraus.
Auch nach dem Ende des Lockdowns scheinen die gewohnten Kapazitäten noch nicht in allen Verwaltungseinheiten wieder zur Verfügung zu stehen. Immerhin 22 % der Umfrageteilnehmer berichten von Einschränkungen bei öffentlichen Verwaltungsdienstleistungen. Am häufigsten wird dabei von Problemen bei den Kfz-Zulassungsstellen (39 %) und den Bauämtern (30 %) berichtet. Vergleichsweise häufig genannt werden auch Recyclinghöfe, Bundesagentur für Arbeit und das Gewerbeamt mit 26 %.
Wichtige Elemente des Corona-Konjunktupakets für die Betriebe
Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Konjunkturpaket enthält – neben direkten staatlichen Impulsen zur Ankurbelung der Konjunktur – einige Entlastungsmaßnahmen für die Betriebe. Die Betriebe im Bäckerhandwerk bekunden einen großen Zuspruch für eine Reduzierung der EEG-Umlage (60 %). Insbesondere aber auch die festgeschriebene Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf maximal 40 % bis zum Ende des kommenden Jahres wird von den Befragten als eine besonders wichtige Maßnahme (39 %) erachtet, die den Betrieben auch dabei hilft bestehende Beschäftigungsverhältnisse zu sichern bzw. im Zuge der konjunkturellen Erholung zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Erleichterungen im Steuerrecht, die die Möglichkeiten verbessern, die durch die Pandemie entstandenen Verluste steuerlich geltend zu machen und so die Liquidität verbessern, wurden von 35 % der Befragten als besonders wichtig erachtet. Auch die im Zuge des Konjunkturpakets beschlossenen Überbrückungshilfen – die als Zuschuss ausgestaltet werden sollen – finden bei 21 % der befragten Bäcker Zuspruch. Sehr geringer fällt der Zuspruch für die Stabilisierung der kommunalen Investitionsspielräume im Bäckerhandwerk (1%) aus.
Von der Stabilisierung der kommunalen Investitionsspielräume profitieren insbesondere die Bau- und Ausbaugewerke, die dies mit 31 bzw. 26 Prozent daher auch deutlich häufiger befürworten als das Bäckerhandwerk.
Erschwerte Ausbildungsrekrutierung durch die Pandemie
Aufgrund der Einschränkungen zur Ausbreitung der Corona-Pandemie konnten viele Ausbildungsverträge noch nicht geschlossen werden. Für mehr als 50 % der Befragten ist die Ausbildungsrekrutierung erschwert. Entweder weil Hygiene und Schutzbestimmungen keine Betriebspraktika zugelassen haben (20 %) oder weil der fehlende Zugang zu den Schulen (23 %) nicht möglich gewesen ist. Zudem gaben mehr als 10 % der Befragten an, dass auch für sie die Nachwuchsgewinnung schwierig ist, aber mit Alternativen (z.B. digitalen) Rekrutierungskanälen auf die Herausforderung reagiert wird. Der Zentralverband und die Landesverbände unterstützen die Betriebe im Bäckerhandwerk mit auf die Zielgruppe abgestimmten digitalen Maßnahmen und Informationen für eine möglichst passgenaue Ausbildungsoffensive. Keine Rekrutierungsprobleme durch die Corona-Pandemie hatten 29 % der befragten Bäcker. Hier sind die Verträge vermutlich überwiegend schon im Vorfeld der Lock-Down Maßnahmen geschlossen worden. Für fast 6 % der befragten Betriebe ist die Rekrutierung von Auszubildenden, trotz offener Lehrstellen, gegenwärtig gänzlich unmöglich.