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Vorlagen für Ihr Hygienekonzept
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes sieht vor, die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen. Gegebenenfalls müssen diese aktualisiert und daraus resultierende betriebliche Maßnahmen in einem Hygienekonzept festgelegt und umgesetzt werden. Auch nach den Corona-Verordnungen der Länder müssen die Betriebe ein betriebliches Hygienekonzept vorweisen, das den Beschäftigten in geeigneter Weise in der Arbeitsstätte zugänglich gemacht wird. Sollten Sie ein solches Konzept noch nicht erstellt haben, finden Sie im Anhang eine einfache Checkliste der ADB Südwest.
Des Weiteren sieht die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes vor, dass Arbeitgeber Ihre Beschäftigten über die Risiken durch Covid-19 und bestehende Möglichkeiten einer Impfung informieren müssen. Um Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen, finden Sie unten eine Unterweisungsvorlage der BGN sowie eine Kurzübersicht über die wichtigsten Vorgaben der Verordnung.
Stand: 4. November 2021