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Verlängerte Kurzarbeitregelung

Angesichts der andauernden Belastungen für einige Branchen durch die Corona-Krise verlängert die Bundesregierung die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021. Dazu hat das Bundeskabinett am 15. September 2021 die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen (siehe Anlage). 

Mit der Neuregelung werden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld (Absenkung der Mindesterfordernisse, Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitssalden und Zugang der Zeitarbeit zum Kurzarbeitergeld) sowie die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Bisher waren diese Regelungen bis 30. September 2021 befristet. 

Die Verordnung wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 

Stand: 16.09.2021