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Verbot von Plastiktüten

Bereits Ende 2020 wurde eine Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen, nach der ab dem 1. Januar 2022 bestimmte Plastiktüten verboten sind. Betroffen sind Einwegplastiktüten mit einer Wandstärke von unter 50 Mikrometer. Dickere Plastiktüten bleiben erlaubt, da diese mehrfach verwendet werden können. Ebenfalls erlaubt bleiben Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometer, also die Hemdchenbeutel im Gemüsehandel.
Weiterhin erlaubt bleiben auch Tüten, die für Fertigverpackungen verwendet werden. Das führt dann dazu, dass im Bediengeschäft des Bäckerhandwerks Plastiktüten verboten sind, Plastikverpackungen in der Selbstbedienung im Supermarkt gestattet bleiben. Problematisch im Bäckerhandwerk dürfte künftig das Verpacken von Broten mit einer scharfkantigen Kruste werden.
Stand: 22.Juni 2021