Meldungen Corona-Krise
News zum Coronavirus
Überbrückungshilfe III wird erweitert und aufgestockt
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesfinanzministerium (BMF) haben die Änderungen bei der Überbrückungshilfe III konkretisiert. Bereits am Wochenende hatte Bundeswirtschaftsminister Altmaier angekündigt, dass die verschiedenen Varianten, in denen die Überbrückungshilfe III beantragt werden kann, zusammengefasst werden.
Bisher gab es mehrere unterschiedliche Fälle, in denen ein Unternehmen antragsberechtigt sein konnte: weiterhin andauernde Schließung; Schließung in der zweiten Dezemberhilfe; Umsatzeinbruch im November und Dezember, ohne unter die Novemberhilfe zu fallen; Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei aufeinanderfolgenden Monaten zwischen April und Dezember 2020; durchschnittlich 30 % Umsatzeinbruch in der Zeit von April bis Dezember 2020.
Erweiterte und vereinfachte Überbrückungshilfe III
Diese unübersichtliche Regelung wird nun vereinfacht. Es gilt Folgendes:
- Die Überbrückungshilfe III gilt für den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021. Im November und Dezember 2020 gilt sie als Alternative neben der November-. Und Dezemberhilfe.
- Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch sind antragsberechtigt. Weitere Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
- Die monatliche Förderhöhe wird auf bis zu 1,5 Mio. Euro angehoben.
- Die Abschlagszahlungen werden auf bis zu 100.000 Euro angehoben, maximal jedoch 50 % der beantragten Fördersumme.
- Verluste müssen nur dann nachgewiesen werden, wenn und soweit der Förderahmen von 1 Mio. Euro ausgeschöpft wird oder ist. Die erste Million Fördermittel wird also auch dann ausgezahlt, wenn das Unternehmen lediglich seinen Umsatz reduziert, aber keinen Verlust gemacht hat. In der Regel dürften aber Betriebe, die einen deutlichen Umsatzeinbruch erlitten haben, auch entsprechende Verluste nachweisen können.
- Der Katalog der erstattungsfähigen Fixkosten wird um Kosten für bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Investitionen in die Digitalisierung, zum Beispiel zum Aufbau eines Online-Shops, erweitert.
- Die Antragstellung und die Auszahlung der Abschlagzahlungen sind ab Februar 2021 möglich.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des BMWi vom 20. Januar 2021. Die Informationen auf der Seite www.ueberueckungshilfe-unternehmen.de werden voraussichtlich in den kommenden Tagen aktualisiert.
Zudem haben wir unsere Übersicht über die Corona-Hilfen des Bundes aktualisiert.