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Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

Überbrückungshilfe für KMU gestartet

Mit Newsletter vom 17. Juni hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass das Bundeskabinett ein weiteres bundesweites Hilfsprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) beschlossen hatte. Dieses ist am 8. Juli gestartet. Bundestag und Bundesrat hatten das Programm vorher im Eilverfahren gebilligt.

Kleine und mittelständische Bäckereien, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-KRise einstellen oder stark einschränken mussten, können nun auf Antrag weitere, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten erhalten. Anträge können ab dem 10. Juli 2020 gestellt werden – allerdings nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Die Auszahlungen an die Betriebe können bereits im Juli erfolgen. Die Anträge sind bis spätestens 31. August 2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Weitere Informationen zum Programm Corona-Überbrückungshilfe, zur Antragstellung sowie einen FAQ-Katalog finden Sie im beiliegenden Faktenblatt und hier.

Interessierten Betrieben empfehlen wir, zeitnah mit ihrem Steuerberater Kontakt aufzunehmen und die Unterlagen gut vorzubereiten. Wir weisen darauf hin, dass alle bei der Antragstellung gemachten Angaben korrekt sein müssen. Falschangaben können als Subventionsbetrug geahndet, zu viel bezahlte Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden.