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Stundungsmöglichkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Juli 2021

Mit Newsletter vom 22. Juni 2021 hatten wir Sie über die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge informiert, die letztmalig für den Monat Juni 2021 möglich war. Einigen Betrieben wird aber vermutlich eine zeitnahe Zahlung der bislang gestundeten Beiträge zum Fälligkeitstag des Beitragsmonats Juli 2021 nicht möglich sein.  

Wie der GKV-Spitzenverband in dem als Anlage beigefügten Rundschreiben mitteilt, können auf der Grundlage von Stundungsanträgen, die in der Zeit bis einschließlich September 2021 gestellt werden, Beiträge im Rahmen eines niedrigschwelligen Verfahrens gestundet werden. Gemäß dem schon 2020 praktizierten Regelstundungsverfahren nach § 76 Absatz 2 SGB IV ist ein niedrigschwelliger Nachweis des Vorliegens einer erheblichen Härte, die Erhebung von Stundungszinsen in Abhängigkeit vom Zahlungsverhalten des Arbeitgebers sowie ein regelhaftes Vorhalten von Sicherheitsleistungen vorgesehen. 

Stand: 9. Juli 2021