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Streit um TSE geht in die nächste Runde
Der Streit zwischen dem Bundeministerium der Finanzen (BMF) und den Ländern um den Termin zur spätesten Installation der TSE geht in die nächste Runde. Das BMF hat am Freitag, den 11. September ein Schreiben veröffentlicht, mit dem es erklärt, die Ländererlasse aus dem Juli seien unzulässig. Die ersten Länder haben bereits reagiert.
Das BMF hatte ursprünglich den Betrieben Zeit bis zum 30. September gegeben, die elektronischen Kassen mit einer TSE auszurüsten. Da dieser Termin nicht zu halten war, und die Kassenhersteller teilweise noch gar keine TSE, teilweise nicht in den erforderlichen Mengen liefern und installieren konnten, hatten der Zentralverband und andere Verbände das BMF aufgefordert, die Frist angemessen zu verlängern. Dies lehnte das BMF jedoch ab.
Daraufhin haben, auch nach Intervention der Landesinnungsverbände, alle Bundesländer bis auf Bremen erklärt, den Betrieben Zeit bis zum 31. März 2021 zu geben, wenn sie sich ernsthaft um die fristgerechte Lieferung und Installation der TSE bemüht haben. Das BMF hat dies nicht zum Anlass genommen, seine eigene Haltung zu überdenken.
Bund und Länder uneins
Mit einem am vergangenen Freitag, den 11. September veröffentlichten Schreiben, welches auf den 18. August 2020 datiert ist, hat das BMF stattdessen noch einmal erklärt, dass es am Fristablauf am 30. September 2020 festhält. Es hält die Ländererlasse für unwirksam.
Die Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben bereits schriftlich bekräftigt, an der Verlängerung bis längstens März 2021 festhalten zu wollen. Weitere Länder haben Anfang der Woche in inoffiziellen Gesprächen angekündigt, sich dieser Auffassung anschließen zu wollen.
Bewertung des Zentralverbandes
Wir gehen derzeit davon aus, dass sich, wie schon im Juli, die Länder nacheinander auf die Seite der Unternehmen stellen werden. Der Machtkampf zwischen dem BMF und den Ländern geht damit in eine neue Runde. Nach unserer Einschätzung gibt es für unsere Innungsbetriebe, die noch keine TSE installiert haben, derzeit keinen Grund zu kurzfristigen Maßnahmen. Die Installation der TSE sollte spätestens bis Ende September verbindlich in Auftrag gegeben und bis spätestens Ende März 2021 durchgeführt sein.