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Steuerstundungen laufen aus

Zu Beginn der Corona-Krise haben viele Unternehmen beim Finanzamt eine zinslose Stundung der fälligen oder fällig werdenden Steuern beantragt. Die meisten Stundungen sind zunächst nur für drei Monate gewährt worden, obwohl eine Stundung aller bis zum 31. Dezember 2020 fällig werdenden Steuern möglich wäre.

Da ein großer Teil der Stundungsanträge im April gestellt worden sein dürfte, wird ein Großteil dieser Stundungen jetzt auslaufen oder bereits ausgelaufen sein. Die Steuern sind somit fällig. Das Finanzamt erinnert zumeist nicht an die Fälligkeit. Wir empfehlen zu prüfen, ob die Steuern bezahlt wurden oder eine Anschlussstundung beantragt werden muss.