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Sonne – Lidl gewinnt gegen Hofpfisterei

Diese Entscheidung wird derzeit im Internet diskutiert: Die Hofpfisterei aus München hat versucht, im Wege des einstweiligen Rechtsschutz Lidl zu untersagen, ein Brot unter dem Namen „Nuss-küsst-Sonne“ zu verkaufen. Wie die Süddeutsche Zeitung in einem Artikel aus dem Februar berichtet, hat jedoch das Landgericht München den Erlass einer Einstweiligen Verfügung abgelehnt.

Wie wir bereits mehrfach berichtet haben, hat sich die Hofpfisterei, Mitglied der Bäckerinnung München und Landsberg, bereits in den 70er-Jahren unter anderem den Begriff „Sonne“ für Brot und andere Backwaren als Wortmarke schützen lassen. Man kann darüber streiten, ob eine solche Marke heute noch vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden würde. Da aber innerhalb der gesetzlichen Frist kein Widerspruch erfolgte, hat diese Marke seitdem Bestand.

An dem Rechtsstreit zwischen Lidl und der Hofpfisterei ist besonders, dass Lidl keine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat. Wohl aus diesem Grund ist die Hofpfisterei vor Gericht gezogen. Mit der Einstweiligen Verfügung wollte die Hofpfisterei den Verkauf des Brotes sofort stoppen lassen. Das Gericht sah aber keine Gefahr einer Verwechslungsgefahr und somit weitergehende Schäden. 

Jetzt muss im anschließenden Hauptsacheverfahren entscheiden werden, ob Lidl weiterhin das Brot unter dem Namen „Nuss-küsst-Sonne“ verkaufen darf. Erst hier geht es um die behauptete Markenrechtsverletzung. Und da hat die Hofpfisterei vermutlich die besseren Karten.

Fazit: Keine Entwarnung für andere Bäcker

Diese vieldiskutierte Entscheidung des Landgerichts hilft also nicht jenen Bäckern, die den Begriff „Sonne“ ebenfalls verwenden möchten oder dies in der Vergangenheit getan haben. Sie darf nicht als Freibrief verstanden werden oder als Entscheidung gegen das bestehende Markenrecht.  

Stand: 13.04.2021