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„Oktoberfest“ als Marke geschützt
Nachmacher und Profiteure gibt es viele – bisher konnte niemand etwas dagegen unternehmen. Nach mehreren erfolglosen Anläufen hat das Europäische Patent- und Markenamt EUIPO nun die Wortmarke „Oktoberfest“ zugunsten der Landeshauptstadt München eingetragen. Für viele Waren und Dienstleistungen aus 22 Klassen ist der Begriff ab sofort verboten.
Bäcker müssen sich aber keine großen Sorgen machen. Denn die Nizza-Klasse 30, zu der Brot, Feine Backwaren und andere Bäckerprodukte gehören, ist nicht erfasst. Die europäische Marke hindert somit einen Flensburger Bäcker nicht daran, eine „Oktoberfest-Brezel“ anzubieten. Dennoch sollte man bei anderen Produkten vorsichtig sein und lieber einmal zu viel in die Liste beim EUIPO gucken. Denn viele Dekorationsartikel wie zum Beispiel Porzellan- und Glaskrüge oder Kleidungsstücke wie T-Shirts oder Hüte dürfen nicht mehr mit der Marke „Oktoberfest“ versehen werden.
Hier finden Sie die offizielle Markeneintragung: https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/015535008
Stand: 16.09.2021