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Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

Öffnungszeiten zu Ostern derzeit noch unklar

In einer Mammutsitzung am Montagabend hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) für eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April ausgesprochen. Für Ostern wurde eine besondere „Ruhezeit“ mit weitergehenden Beschränkungen beschlossen. Über Ostern (die Zeit vom Gründonnerstag, 1. April, bis Ostermontag, 5. April) soll es eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte geben. Ausgenommen ist lediglich „der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne“, der am Samstag, 3. April öffnen darf.

Ob und wann Bäckereien an den Ostertagen backen und verkaufen dürfen, ist leider noch unklar und wird in den nächsten Tagen von den Bundesländern verbindlich festgelegt. Wir werden umgehend die Entscheidungsträger mit der Forderung kontaktieren, das Bäckerhandwerk und auch die Zulieferer bei Öffnungen am Gründonnerstag und Karsamstag zu berücksichtigen. Andernfalls wird unseren Mitgliedern nicht nur ein weiterer Verkaufstag genommen, sondern auch die Lieferketten vor enorme Probleme gestellt. Sie erhalten hierzu weitere Informationen, sobald dies möglich ist.

Lockerungen gibt es demnach erstmal nicht: Es gilt weiterhin der von Bund und Ländern beschlossene Stufenplan, der Lockerungen dann vorsieht, wenn die Inzidenz über mehrere Tage bzw. Wochen deutlich sinkt. Leider ist das Gegenteil davon jedoch der Fall: Die Infektionszahlen steigen deutlich, die ansteckendere Virusvariante B.1.1.7. breitet sich weiter aus und da sowohl die Impf- als auch die Teststrategie nur schleppend Fahrt aufnehmen, ist eine Trendumkehr auch nicht zu erwarten.

Die Bäckerei-Cafés, auch die Außengastronomie, bleiben weiterhin geschlossen, bis die Inzidenz wieder deutlich gesunken ist. Die Betriebe werden aufgerufen, ihren Mitarbeitern regelmäßig Selbst-Tests anzubieten, werden aber bis auf weiteres nicht gesetzlich verpflichtet, dies zu tun.

Hier die Beschlüsse im Einzelnen:

1. Gründonnerstag und Karsamstag als Ruhetage

  • Bund und Länder wollen die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der dritten Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen Gründonnerstag, 1. April 2021, und Karsamstag, 3. April 2021, Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. Damit soll über Ostern an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“ gelten.
  • Außengastronomie wird während der fünf Tage geschlossen, soweit sie geöffnet war.
  • Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
  • Ansammlungen im öffentlichen Raum werden vom 1. bis 5. April grundsätzlich untersagt.
  • „Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne“ wird am Samstag, 3. April 2021, geöffnet.

Ob Bäckereien zum "LEH im engeren Sinne" gehören und was genau die "Schließung" des Gründonnerstags für Bäckereien bedeutet, ist leider noch unklar und soll heute in einer weiteren Runde der Chefs der Staatskanzleien und Ministerpräsidenten festgelegt werden. Der Bund hat angekündigt, dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung vorzulegen. Wir bleiben dran und werden, wie auch die Landesinnungsverbände, Sie dazu weiter informieren.

2. Regeln gelten weiter bis zum 18. April 

Die bisher bestehenden Kontaktbeschränkungen werden bis zum 18. April verlängert. Das heißt konkret:

  • Beim Einkaufen und im ÖPNV müssen OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2 getragen werden.
  • Arbeitgeber müssen Beschäftigten Homeoffice ermöglichen - überall dort, wo es möglich ist. Wo dies nicht möglich ist, sollen sie den in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote  - mindestens einmal pro Woche - machen. Regelmäßige Testungen auch in den Betrieben können dabei unterstützen, unentdeckte Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen und damit Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen zu verhindern. Die Wirtschaftsverbände müssen Anfang April einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen – auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung dann bewerten, ob sie sie eine gesetzliche Testpflicht für Unternehmen einführt.
  • Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Auf private Reisen und Besuche, die nicht notwendig sind, soll verzichtet werden.
  • Die Bundesländer werden ihre entsprechenden Landesverordnungen ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis 18. April 2021 verlängern.

3. „Notbremse“ soll konsequent umgesetzt werden

  • Die kürzlich vereinbarte „Notbremse“ bei gestiegenen Infektionszahlen soll konsequent umgesetzt werden, um dem ansteigenden Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten. Das bedeutet: Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100 (was in vielen Regionen des Bundesgebietes leider der Fall ist), treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die strengeren Kontaktbeschränkungen wieder in Kraft, die bis zum 7. März galten. Das heißt:
  • In den letzten Wochen erfolgte Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen müssen wieder rückgängig gemacht werden.
  • Private Kontakte müssen sich wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken, allerdings werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.
  • Durch zusätzliche Maßnahmen soll dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen deshalb weitergehende Schritte umgesetzt werden – etwa Schnelltests in Bereichen, in denen Abstandhalten oder konsequentes Maskentragen erschwert sind, Ausgangs- oder verschärfte Kontaktbeschränkungen. Informationen dazu erhalten Sie über Ihren Landesinnungsverband

4. Weitere Bund-Länder-Beschlüsse

Bund und Länder haben sich darüber hinaus unter anderem auf folgende weitere Regelungen geeinigt:

  • Auf Reisen verzichten. Es gilt weiterhin der Appell, auf nicht zwingende notwendige Reisen zu verzichten – auch über die Osterfeiertage.
  • Flächendeckende Tests in Schulen und Kitas. Die Testungen von Beschäftigten in Schulen und Kitas und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut. Ziel sind zwei Testungen pro Woche.
  • Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen erweitern. Mit den weitreichenden Impfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen können unter anderem Besuchsmöglichkeiten erweitert werden, bei konsequenter Umsetzung von Hygiene- und Testkonzepten.
  • Modellprojekte ermöglichen. In den Ländern und einzelnen Regionen sollen zeitlich befristete Modellprojekte möglich sein – mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept –, um einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen sich am 12. April erneut beraten.

 

Stand: 23.03.2021