Direkt zur Hauptnavigation dem Inhalt oder zum Seitenfuß.

Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

Neues zu den Wirtschaftshilfen

In den vergangenen Tagen wurde in verschiedenen Medien berichtet, dass die Bundesregierung die Wirtschaftshilfen nachträglich einschränke, zuungunsten des Bäckerhandwerks. Einige schrieben sogar von Betrug und Täuschung. Unklar war auch, ob Betriebe, die bereits seit Anfang November vom Lockdown betroffen sind, ab Januar nur dann Überbrückungshilfe III bekommen, wenn sie auch im Sommer 2020 deutliche Umsatzverluste hatten.

Bundesfinanzministerium (BMF) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) haben nun Licht ins Dunkel gebracht. Das Ergebnis ist für das Bäckerhandwerk erfreulich.

Keine nachträgliche Einschränkung der Novemberhilfen

Anfang Dezember haben BMF und BMWi die FAQs zur Überbrückungshilfe II geändert. Nach alter Fassung waren alle fortlaufenden, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründeten oder behördlich festgesetzten und nicht einseitig veränderbaren betriebliche Fixkosten förderfähig. Von diesen übernahm die Überbrückungshilfe II einen prozentualen Anteil. Unter Punkt 4.16 „Was ist beihilferechtlich zu beachten?“ wurde nun in der neuen Fassung auf die „ungedeckten Fixkosten“ abgestellt. Als „ungedeckte“ Fixkosten gelten Kosten, die weder durch den Deckungsbeitrag aus Einnahmen noch aus anderen Quellen (z. B. andere Beihilfen) gedeckt sind.

Einige Steuerberater befürchten, dass sich diese Änderung auch auf die Novemberhilfe auswirkt. Mehrere Medien haben dieses Thema aufgegriffen und bezeichnen diese Änderungen bei der Überbrückungshilfen als Betrug und das Versprechen, 75 % der weggefallenen November- und Dezember-Umsätze auszugleichen, als Ruhigstellen der Wirtschaft.

Bei genauem Hinsehen ergibt sich jedoch kein Grund, weshalb das Kriterium der ungedeckten Fixkosten auch bei der Novemberhilfe angewendet werden sollte. Die Novemberhilfe knüpft pauschal an die ausgefallenen Umsätze an, während die Überbrückungshilfe II und III an die weiterhin anfallenden Fixkosten anknüpft. Es ist aus Sicht des ZV nicht erkennbar, wie bei der Novemberhilfe die Fixkosten in die Entscheidung einbezogen werden sollen. Zudem wurden die FAQs zu Novemberhilfe nicht entsprechend verändert. Insbesondere in Punkt 4.8 der FAQs unter der Überschrift „Was ist beihilferechtlich zu beachten?“, wird für die Novemberhilfe nichts zu den Fixkosten gesagt.

Dies bestätigt auch das BMWi in einer internen E-Mail. Bei der Novemberhilfe (bis zu einem Gesamtbetrag der Fördergelder von 1 Million Euro) müssen keine Verluste nachgewiesen werden. Erst bei der Novemberhilfe plus, die greift, wenn ein Betrieb die Grenze von 1 Million Euro Fördergelder überschritten hat, muss ein entsprechender Verlust nachgewiesen werden.

 

Überbrückungshilfe III auch für Betriebe, die einen guten Sommer hatten

Antragsberechtigt für die bis Ende 2020 geltende Überbrückungshilfe II waren Betriebe, die gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum entweder von April bis August 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent oder in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent hatten. Für die Überbrückungshilfe III wurde der Zeitraum aus April bis Dezember verlängert. Zusätzlich antragsberechtigt sollten diejenigen Betriebe sein, die von den Schließungsbeschlüssen betroffen sind.

Auf den Internetseiten von BMF und BMWi wurden über mehrere Wochen jedoch nur diejenigen Betriebe als zusätzlich antragsberechtigt genannt, die erst seit dem 16. Dezember 2020 von den Schließungen betroffen sind. Alle Betriebe, die bereits seit Anfang November schließen mussten, also auch Bäckereien mit Cafés, hätten dann nachweisen müssen, dass sie von April bis Dezember einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % Umsatz hatten. Da  viele Betrieben im warmen Sommer gute Umsätze hatten, wäre diese Hürde hoch.

Nach mehrmaliger Nachfrage des Zentralverbandes und des ZDH haben die Ministerien BMF und BMWi nun erklärt, dass auch Bäckereien, die seit November von den Schließungen betroffen sind, antragsberechtigt sind. Sie müssen nicht nachweisen auch, dass sie im Jahr 2020 einen wesentlichen Umsatzeinbruch erlitten haben. Inzwischen sind die Internetseiten der beiden Ministerien entsprechend aktualisiert worden.

Eine Übersicht zur Überbrückungshilfe III des BMWi finden Sie im Downloadbereich.  

 

Übersicht des ZV über alle Hilfen in der Corona-Krise

Es ist inzwischen recht schwierig geworden, einen Überblick über die verschiedenen Wirtschaftshilfen zu behalten. Der Zentralverband hat daher eine anschauliche Übersicht erstellt, die Sie ebenfalls im Downloadbereich finden.

 

Stand: 15.01.2021