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Um das Infektionsrisiko zu begrenzen und ausreichenden Abstand zu anderen Kunden zu ermöglichen, dürfen sich in Bäckereifilialen nur wenige Kunden aufhalten. Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gilt: weiterhin je 10 qm Verkaufsfläche nicht mehr als ein Kunde. In großen Geschäften mit mehr als 800 qm Fläche gilt ab Dezember die strengere Vorgabe von nur noch einem Kunden auf 20 qm Fläche (ab der 800 qm übersteigenden Fläche). Bitte beachten Sie: Es kann sein, dass Ihr Bundesland hier abweichende Regelungen trifft.
Um für Ihre Filialen die zulässige Zahl zu berechnen, gelten folgende Berechnungsgrundlagen: Zur Verkaufsfläche zählen der Kundenbereich sowie der Bereich der Verkaufstheke. Ein gesperrter Café-Bereich sowie Lager oder Kunden-WCs dürfen nicht mitgerechnet werden.
Ein Beispiel: Eine Bäckereifiliale hat insgesamt 100 qm. Davon fallen 40 qm auf den geschlossenen Cafébereich, 10 qm auf die Kunden- und Mitarbeiter-WCs, 10 qm auf ein Lager, 15 qm auf die Verkaufstheke und den dahinter liegenden Bereich und 25 qm auf den Kundenbereich der Thekenkunden. Bemessungsgrundlage ist damit der Bereich der Verkaufstheke und den Kundenbereich, also 40 qm. Es dürfen also (neben den Verkaufspersonal) 4 Kunden zugleich die Bäckereifiliale betreten. Werden 20 qm des Cafébereichs genutzt, damit dort Kunden anstehen, kann auch dieser mitgezählt werden. Zusammen mit dem Thekenbereich und dem Wartebereich, stehen 60 qm zur Verfügung. Es dürfen dann 6 Kunden zugleich in die Bäckereifiliale.
Mit unseren Plakaten, die sie unten zum Download finden, können Sie diese Vorgaben klar und eindeutig kommunizieren. Damit können Kunden direkt schon an der Eingangstür sehen, ob Sie den Laden betreten können oder noch vor der Tür warten müssen. Das entlastet zugleich Ihr Verkaufspersonal, die Kunden an diese Regel zu erinnern.
Weitere Plakate, die Sie in der Corona-Pandemie unterstützen, finden Sie unter: https://www.baeckerhandwerk.de/corona/wirbackendas/